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VKF: Hochwasser Sommer 2005 - 1 Jahr danach

Bern (ots)

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen und der Interkantonale
Rückversicherungsverband ziehen Bilanz
Die schweren Unwetter in der Schweiz vom August 2005
liegen bereits ein Jahr zurück.  Die Kantonalen Gebäudeversicherungen
setzen ihre Erkenntnisse aus diesem Jahrhundertereignis nutzbringend
für die zukünftige Schadensprävention ein. Dabei stehen Massnahmen im
Vordergrund, welche den Umfang von Schäden bei drohenden
Naturkatastrophen einschränken. Rasches Handeln in der Umsetzung von
Präventionsmassnahmen ist notwendig. Dadurch werden die Kantonalen
Gebäudeversicherungen auch zukünftig günstige Prämien und tiefe
Selbstbehalte zugunsten von Hauseigentümern und Mietern anbieten
können.
Das Hochwasser 2005
Das Hochwasser vom 21. bis 24. August 2005 ist nach dem Hagel-,
Schnee- und Sturmschäden von 1999 das zweitgrösste Schadenereignis in
der Geschichte der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV). Wir
erinnern uns an Bilder von Menschen, die ihre Wohnungen verlassen
mussten, von zerstörten Häusern und unterbrochenen Verkehrswegen.
Viele Wohn- und Gewerbebauten wurden durch Wasser und Geschiebe
zerstört oder beschädigt. Die Bilanz zeigt, dass im Gebiet der
betroffenen Kantonalen Gebäudeversicherungen Bern, Luzern und
Nidwalden die massiven Schäden inzwischen grösstenteils
unbürokratisch und effizient reguliert worden sind. Gesamthaft
mussten die KGV für die Hochwasserschäden 2005 über 660 Mio.
Schweizer Franken aufwenden. Das solidarische System von Sichern und
Versichern der Kantonalen Gebäudeversicherungen hat sich damit zum
zweiten Mal nach 1999 als katastrophenfähig erwiesen. Mehr als 15'000
Schäden mit einer durchschnittlichen Schadensumme von über CHF
40'000.-- wurden bei den KGV abgerechnet. Nun stellt sich die Frage,
was wir aus dem Jahrhundertereignis gelernt haben und welche neuen
Vorkehrungen zur Schadenminimierung zukünftiger Ereignisse in Angriff
genommen worden sind.
Wegleitung zum Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren als
   zentrale Massnahme zur Vermeidung von Schäden
Die Kantonalen Gebäudeversicherungen haben 2006 eine Wegleitung
zur Vermeidung von Elementarschäden an Gebäuden herausgegeben. Das
Werk ist ein Hilfsmittel für Architekten, Ingenieure und Bauherren
bei der Planung von Schutzmassnahmen an Gebäuden. Die Wegleitung gibt
praktische Hinweise für den wirkungsvollen Schutz vor Hochwasser,
Rutschungen, Murgängen, Steinschlag und Lawinen. Sie berücksichtigt
die neuesten SIA Tragwerksnormen sowie den aktuellen Stand der
Technik.
Mit den Lösungsansätzen in der Wegleitung kann das Personen- und
Sachwertrisiko mit vertretbarem Aufwand massgeblich reduziert werden.
Oftmals lässt sich bei Neubauten oder bei bestehenden Gebäuden durch
kleine Anpassungen ein Schaden zweckmässig und kostengünstig
verhindern.
Gefahrenkartierung: Kantone handeln
Mit den Wald- und Wasserbaugesetzen aus dem Jahre 1991
verpflichtet der Bund die Kantone zum Erstellen von Gefahrenkarten.
Diese zeigen auf, wo in der Schweiz Siedlungen von Hochwasser,
Lawinen, Rutschungen oder Felsstürzen bedroht sind. Im Rahmen der
Prävention dienen die Karten primär der Ausscheidung von
Gefahrenzonen und der Formulierung von Bauauflagen sowie für die
Einsatzplanung der Wehrdienste. Besonders in gefährdeten Gebieten
sind die Arbeiten schon weit fortgeschritten. Die Kantone unternehmen
in den nächsten Jahren weitere grosse Anstrengungen, damit das Ziel
der vollständigen Kartierung aller Gefahren im Jahr 2011 erreicht
werden kann.
"Wetter-Alarm" als neues Sicherheitsprodukt der Kantonalen
   Gebäudeversicherungen
Der "Wetter-Alarm" ist eine SMS-Dienstleistung von SF METEO und
der Kantonalen Gebäudeversicherungen, die regional über drohende
Unwetter informiert. Die rechtzeitige und zuverlässige
Benachrichtigung von Hauseigentümern und Mietern, z.B. über
aufziehende Gewitter oder Stürme in ihrem Wohngebiet, soll dazu
beitragen, Schäden soweit als möglich zu vermeiden. Das Abonnement
"Wetter-Alarm" kann per SMS auf die Nummer 4666 mit dem Text START WA
und der Angabe der Postleitzahl aktiviert werden.
Naturkatastrophen lassen sich nicht vollständig verhindern. Die
neuen Instrumente tragen jedoch wesentlich zur Schadenminderung und
damit zu weiterhin günstigen Prämien bei.
Hintergrundinformationen zum Wetteralarm:
Wie funktioniert der "Wetter-Alarm"?
"Wetter-Alarm" ist eine stark individualisierbare SMS-Dienstleistung.
Die Schweiz ist in 40 meteorologische Zonen aufgeteilt, damit jeder
diejenigen Gegenden auswählen kann, die ihn interessieren. Die
Unwetterarten können gesamthaft oder einzeln abonniert werden (z.B.
nur Starkniederschlag oder Sturm). Die Meldungen werden auf Wunsch
auch über Fax oder eMail zugestellt.
Was kostet der "Wetter-Alarm"?
Die Unwetterinformation wird von SF METEO an die Abonnenten versandt.
Jede Erst-Unwetterinformation per SMS kostet dank Beiträgen der
Gebäudeversicherungen nur 40 Rappen. Aktualisierungen einer
Information, weil zum Beispiel die Dauer des Unwetters neu
eingeschätzt wird, sind kostenlos. Bei üblichen Wetterverhältnissen
dürften die Gesamtkosten CHF 5.- bis CHF 10.- jährlich kaum
übertreffen.
Wer steht hinter dem "Wetter- Alarm"?
"Wetter-Alarm" wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen, die
Schweizerische Mobiliar Versicherung und das Schweizer Fernsehen
getragen. Diese Trägerschaft garantiert eine seriöse
Geschäftsabwicklung. Verantwortlich für "Wetter-Alarm" ist Thomas
Bucheli von SF METEO.
Hinweis an die Redaktion:
Der Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV) wurde 1910 von den
Kantonalen Gebäudeversicherungen als eigener Rückversicherer
gegründet. Er ist im öffentlichen Interesse und ausschliesslich für
die Kantonalen Gebäudeversicherungen tätig.
Die Wegleitung "Objektschutz" können Sie über www.irv.ch, Rubrik
Bestellungen, beziehen. Für Journalisten ist diese Wegleitung
kostenlos. Das Abonnement für die SMS-Benachrichtigung kann über
www.wetteralarm.ch gelöst werden.

Kontakt:

IRV/VKF
Medienstelle
Herr Rolf Meier
Tel.: +41/31/320'22'82
E-Mail: meier@vkf.ch.

Abonniert werden kann "Wetter-Alarm" über www.wetteralarm.ch

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