Tous Actualités
Suivre
Abonner MCH Messe Schweiz (Basel) AG

MCH Messe Schweiz (Basel) AG

SARS-Entscheid: Messe Schweiz geht ans Bundesgericht

Die Messe Schweiz gelangt wegen des auf Grund einer Initiative der
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich getroffenen SARS-Entscheides
des Bundesamtes für Gesundheit anlässlich der BASELWORLD 2003 ans
Bundesgericht. Dies nachdem das Eidgenössische Departement des Innern
die diesbezügliche Beschwerde der Messe Schweiz kurz vor Weihnachten
abgelehnt hat. Mit dem Gang nach "Lausanne" will die Messe Schweiz
eine unabhängige Beurteilung des Falles und Rechtssicherheit in
wichtigen Grundsatzfragen erlangen.
Basel(ots)

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 22. Dezember 2004 die Beschwerde der Messe Schweiz vom 14. Mai 2003 gegen die SARS-Verfügung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)anlässlich der Weltmesse für Uhren und Schmuck BASELWORLD 2003 abgelehnt. Mit jener Verfügung hatte das BAG am 1. April 2003 ein Arbeitsverbot für rund 400 BASELWORLD-Aussteller aus den betroffenen SARS-Ländern - mit zirka 3'000 Angestellten, die zu jenem Zeitpunkt bereits in der Schweiz weilten - ausgesprochen.

Unabhängige Beurteilung
Die Messe Schweiz hat entschieden, gegen den Entscheid des EDI
beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde zu erheben. Sie ist der
Meinung, dass erst das Bundesgericht als richterliche Instanz eine
unabhängige Beurteilung vornehmen und in den mit dem SARS-Entscheid
zusammenhängenden wichtigen Grundsatzfragen Rechtssicherheit schaffen
kann.
Das EDI hat seinen Entscheid weitestgehend auf die Ausführungen
des BAG abgestützt und ist auf die von der Messe Schweiz
vorgebrachten Argumente und Beweismittel praktisch nicht eingegangen.
Folgenschwerer BAG-Entscheid
Das vom BAG am 1. April 2003 ausgesprochene Arbeitsverbot war
weltweit beispiellos. Es führte in der Folge zu für die Messe Schweiz
existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen in zweistelliger
Millionenhöhe. Die Messe Schweiz musste auf Druck der betroffenen
Aussteller den Standort Zürich für die BASELWORLD aufgeben und
Investitionen von über CHF 40 Mio. zur Bereitstellung einer für sechs
Jahre zur Verfügung stehenden weiteren Messehalle in Basel vornehmen,
um die durch den SARS-Entscheid geschädigten Aussteller
zurückzugewinnen und die Schadenersatzforderungen abzuwenden.
Die Messe Schweiz ist der Überzeugung, dass die vom BAG verfügte,
einzig auf das Personal der Messeaussteller beschränkte Massnahme
nicht geeignet war, die angestrebte Verminderung des
Übertragungsrisikos von SARS in der Schweiz auf ein Minimum zu
reduzieren.

Kontakt:

MCH Messe Schweiz AG
Unternehmenskommunikation
Christian Jecker
Tel. +41/58/206'22'52
Fax +41/58/206'21'82
E-Mail: christian.jecker@messe.ch
Internet: http://www.messe.ch

Plus de actualités: MCH Messe Schweiz (Basel) AG
Plus de actualités: MCH Messe Schweiz (Basel) AG