economiesuisse - KMU-Fokus bestätigt
Wirtschaft fordert Nachbesserung und raschen Abschluss der KMU-Steuerreform
Zürich (ots)
economiesuisse begrüsst das Ergebnis der WAK-Ständerat zur Unternehmenssteuerreform II. Auch wenn die Wirtschaft den Wegfall der Beteiligungsgrenze begrüsst hätte, ist der Entscheid, auf dem bisherigen Weg der parlamentarischen Beratung weiterzufahren, weise. Damit wird die Reform von den Kantonen mitgetragen und ist entsprechend mehrheitsfähig. Die Reform präsentiert sich zudem heute klar als KMU-Steuerreform und als Impulspaket für unsere ganze Volkswirtschaft. Die Wirtschaft steht deshalb geschlossen hinter der Vorlage und fordert einen raschen Abschluss in der Frühjahrsession. Weitere Verzögerungen wären ein Schlag gegen die KMU.
Die Reform setzt dort an, wo der Druck für KMU am höchsten ist. Sie führt die Steuerreform von 1997 weiter, die sich für die Schweiz als grosser Erfolg erwiesen hat und viele Unternehmen in unser Land brachte. Wie damals steht auch heute wieder die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen im Vordergrund. Im Fokus sind heute die mehr als 300000 KMU der Schweiz, die mit ihren über 3 Millionen Beschäftigten zu einem starken Werk- und Dienstleistungsplatz entscheidend beitragen. Von der Steuerreform profitieren nicht nur die KMU und ihre Beschäftigten, sondern die ganze Schweizer Wirtschaft, die öffentlichen Finanzen und unsere Sozialwerke. Es ist Zeit, dass der Bund endlich nachvollzieht, was in der Mehrzahl der Kantone und OECD-weit schon gängige Praxis ist.
economiesuisse bedauert vor diesem Hintergrund den Entscheid der WAK- Ständerat für eine Teilbesteuerung der Dividenden im Privatvermögen zu 70 Prozent sehr. Der Nationalrat hat mit der Festlegung eines einheitlichen Teilbesteuerungssatzes von 50 Prozent den konsequenteren Weg gewählt. Ein Satz von 50 Prozent ist finanzpolitisch verantwortbar und mit Blick auf den internationalen Trend wie die bereits getätigten Reformen in der Mehrzahl der Kantone massvoll. Vom Parlament wird erwartet, dass hier die notwendige Korrektur noch vorgenommen wird. Die Abkoppelung des Quasiwertschriftenhandels ist sachlich richtig und wird begrüsst. Bei der Besteuerung des Liquidationsgewinns für Personengesellschaften hat der Nationalrat die richtige Lösung gefunden, und es ist ihm entsprechend beim Satz zu folgen.
Rückfragen: economiesuisse: Pascal Gentinetta, Telefon: 044 421 35 12, pascal.gentinetta@economiesuisse.ch