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Bundesamt für Wasser und Geologie

BWG: Erdbebenrisiko in der Schweiz nicht vernachlässigbar

Bern (ots)

Die Schweizer Rückversicherer rechnen bei einem
hundertjährlichen Erdbebenereignis mit Schäden in der Höhe von bis 
zu 7 Milliarden Franken. In einer neuen Publikation zeigt das 
Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG), dass sich erdbebengerechtes 
Bauen lohnt und ohne wesentliche Mehrkosten möglich ist.
Die Gefahr von Erdbeben in der Schweiz gilt im weltweiten 
Vergleich 
als mässig bis mittel und ist demnach nicht vernachlässigbar. Bei 
einem Beben der Stärke 5.5 bis 6 auf der Richterskala rechnen die 
Schweizer Rückversicherer mit Schäden von rund 7 Milliarden Franken 
und bei einer Stärke von 6 bis 6.5 gar mit solchen von rund 40 
Milliarden. Bis 1970 gab es in der Schweiz keine Normen für die 
Erdbebensicherung von Bauwerken. Als Folge davon entsprechen heute 
nur etwa zehn Prozent der bestehenden Gebäude den seit 1989 gültigen 
Normen.
Viele Baufachleute sind noch immer der Meinung, die 
Erdbebensicherung neuer Bauwerke verursache wesentliche Mehrkosten. 
Dies trifft nicht zu. Bei der in der Schweiz bestehenden Gefahr von 
Erdbeben kann die Sicherung neuer Gebäude oft ohne oder ohne 
wesentliche Mehrkosten (im Promillebereich) erreicht werden. Dies 
bedingt aber bereits im frühesten Entwurfstadium eines Neubaus eine 
enge Zusammenarbeit zwischen Architekt und Ingenieur. Welche Punkte 
dabei beachtet werden müssen, zeigt die neue BWG- Publikation 
"Erdbebengerechter Entwurf von Hochbauten - Grundsätze für 
Ingenieure, Architekten, Bauherren und Behörden". Der Autor, ETH- 
Professor Hugo Bachmann, beschreibt anhand von 35 Grundsätzen, 
welche Massnahmen zur Erdbebensicherheit beitragen können. Die 
Grundsätze gelten in erster Linie für Neubauten, können jedoch auch 
bei der Überprüfung von bestehenden Gebäuden herangezogen werden.
Der Inhalt der nun vorliegenden Publikation - die 
Erdbebensicherung neu zu errichtender Bauwerke - steht an der Spitze 
des Massnahmen-Programms des Bundes zur Erdbebenvorsorge für den 
Zeitraum 2001 bis 2004. Seit dem letzten Jahr werden auf Bundesebene 
nur noch Neubauten und Neuanlagen genehmigt oder subventioniert, bei 
denen die aktuellen Erdbeben-Baunormen berücksichtigt werden. Die 
zuständigen Ämter führen entsprechende Kontrollen durch.
Die Koordinationsstelle Erdbebenvorsorge Die Koordinationsstelle 
Erdbebenvorsorge im Bundesamt für Wasser und Geologie in Biel wurde 
im Januar 2001 geschaffen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der 
Entwicklung einer einheitlichen Politik zur Erdbebenvorsorge und der 
Koordination von entsprechenden Massnahmen auf Bundesebene. Dazu 
gehört auch die Erstellung und Nachführung des Inventars der 
Erdbebensicherheit bestehender Bundesbauten sowie die Ausarbeitung 
von Richtlinien und Vollzugshilfen für Baufachleute, Bauherren und 
Behörden. Die Koordinationsstelle berät und unterstützt die 
Bundesverwaltung, leitet Projekte und pflegt die Zusammenarbeit mit 
den Bundesämtern, die für die Umsetzung der massgebenden Grundlagen 
im Baubereich zuständig sind.
Bibliographie:
Erdbebengerechter Entwurf von Hochbauten - Grundsätze für 
Ingenieure, Architekten, Bauherren und Behörden. Hugo Bachmann, 
Richtlinien des BWG, 2002, 81 Seiten, herausgegeben vom Bundesamt 
für Wasser und Geologie BWG. Zu beziehen unter Art. 804.802d bei 
BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern. Preis CHF 17.10. Die 
Publikation ist auch  in französisch erhältlich.  Die Publikation 
ist im PDF-Format auf der BWG-Internetsite verfügbar : 
www.bwg.admin.ch
Auskunft:
Dr. Olivier Lateltin, Leiter der Koordinationsstelle des Bundes für 
Erdbebenvorsorge, BWG 
olivier.lateltin@bwg.admin.ch Tel. (+41) 32 328 87 59
Biel, 7. Oktober 2002

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