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Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind

Offener Brief an das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic: Patientinnensicherheit infrage gestellt - Zulassung der Abtreibungspille Mifegyne ist eingehend neu zu ueberpruefen!

Basel (ots)

Vorliegend Kurzversion als Medienmitteilung. Im Wortlaut einsehbar
unter www.mamma.ch
Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic ist
für den Entscheid über die Zulassung der Abtreibungspille in der
Schweiz verantwortlich. Per 31.12.2004 läuft die
«Heilmittel»-Registrierungsurkunde von Mifegyne (RU 486) ab.
Swissmedic muss über die Zulassung der Abtreibungspille neu befinden.
Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) ist dazu mit
einem offenen Brief an Swissmedic gelangt. Darin zieht sie in
Zweifel, dass die Zulassung von Mifegyne ohne weiteres verlängert
werden kann. Meldungen über schwere Nebenwirkungen und Todesfälle von
abtreibenden Frauen haben Mitte November 2004 in Amerika zu einer
Verstärkung der Warnhinweise durch die FDA geführt.
Neben dem Leben der vorgeburtlichen Kinder, die bewusst
ausgelöscht werden, stehen im Zusammenhang mit der Anwendung der
Abtreibungspille auch Gesundheit und sogar Leben der abtreibenden
Mütter auf dem Spiel. Im Zeitraum der letzten fünfzehn Monate wurden
weltweit nicht weniger als fünf Fälle bekannt, die tödlich für die
abtreibende Frau verliefen!
Wenn man bedenkt, dass die Abtreibungspille keine Krankheit
behandelt und eigentlich ein «Lifestyle-Medikament» ist, dann sind
fünf Todesfälle eindeutig fünf zu viel. Nicht zu ignorieren ist
zudem, dass die zahlreichen Abtreibungsneben- und nachwirkungen von
einer Mauer des Schweigens umgeben sind. Dies einkalkuliert, muss man
noch von einer mehrfach höheren Dunkelziffer von unerwünschten bis
tödlichen Vorkommnissen ausgehen.
Die medikamentöse Abtreibung birgt also tödliche Risiken. Sie
stecken in der hohen Wahrscheinlichkeit starker bis extrem starker
Blutungen und in der Gefahr von Entzündungen und Infektionen bis hin
zum septischen Schock.
Was für Meldungen über «schwerwiegende Vorkommnisse» im
Zusammenhang mit der medikamentösen Abtreibung liegen aus der Schweiz
vor? Wie sicher für die Frau ist die Mifegyne-Handhabung in der
Schweiz? Wie sehen die «gezielten Marktüberwachungsmassnahmen» von
Swissmedic für das «Medizinprodukt» Mifegyne aus?
In der Mifegyne-Patienteninformation des Arzneimittel-Kompendiums
der Schweiz ist noch nichts zu lesen davon, dass die medikamentöse
Abtreibung in einzelnen Fällen zum Tod der «Patientin» geführt hat.
Ebenso steht diesbezüglich nichts vermerkt im «Aufklärungsprotokoll
(von SGGG, FMH und SPO) über den medikamentösen
Schwangerschaftsabbruch», das abtreibungswillige Frauen vor der
Verabreichung des Pillenpräparates vorgelegt bekommen. Dies nennen
wir unzureichende Information. Weshalb sorgt Swissmedic hier nicht
für eine Fach- und Patienteninformation, die der tatsächlichen
Gefahrenlage entspricht? Die U.S. Food and Drug Administration (FDA)
wohlgemerkt hat soeben, Mitte November 2004, eine entsprechende
Anpassung der Warnhinweise in der amerikanischen RU-486-Fach- und
Patienteninformation veranlasst.
Tatsache ist aber auch, dass Warnhinweise das Tötungspräparat
nicht sicherer machen. Eine logische Forderung für die minimale
Sicherheit der abtreibenden Frau wäre ihr stationärer Aufenthalt in
einer notfallmedizinisch ausgerüsteten Einrichtung während der ganzen
Dauer möglicher Komplikationen. Und letztlich nur folgerichtig und
eine Notwendigkeit wäre es, Mifegyne (vorläufig) ganz vom Markt zu
nehmen. Oder muss zuerst auch in der Schweiz noch eine Frau an der
Abtreibungspille sterben?
Wir bitten Swissmedic, diese Bedenken und Anliegen zur weiteren
Zulassung von Mifegyne in der Schweiz ernsthaft zu prüfen.

Kontakt:

SHMK
Tel. +41/61/703'77'77
Fax +41/61/703'77'78
E-Mail: info@mamma.ch

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