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PUE: Kabelfernsehgebühren Cablecom: Der Preisüberwacher einigt sich mit der Cablecom auf die Preise für 2005 und 2006

Bern (ots)

Die Kabelfernsehgebühren der 1,5 Millionen
Cablecom-Abonnenten bleiben im nächsten Jahr gleich. Preisüberwacher 
Rudolf Strahm und die Kabelnetzbetreiberin Cablecom haben sich nach 
intensiven Verhandlungen auf eine neue einvernehmliche Regelung 
betreffend den Abonnementspreis für den Fernseh- und Radioanschluss 
geeinigt. Im Jahr 2005 dürfen die Gebühren nicht erhöht werden. Per 
2006 kann der Basispreis um 1.50 Franken auf maximal 21.- Franken 
pro Monat angehoben werden. Auf diesen Zeitpunkt hin wird Cablecom 
sämtliche in einer Region empfangbaren analogen Kanäle parallel auch 
digital übertragen und in ihr Grundangebot einbauen.
Ende dieses Jahres läuft die im Jahr 2002 zwischen dem 
Preisüberwacher und der Cablecom GmbH abgeschlossene einvernehmliche 
Regelung betreffend die Abonnementsgebühren für den Fernseh- und 
Radioanschluss aus. Darin wurde ein Basispreis von monatlich Fr. 
19.50 (exkl. MWSt., Urheberrechts- und BAKOM-Abgabe) vereinbart.
Die Cablecom hatte ursprünglich die Absicht, den entsprechenden 
Preis nächstes Jahr auf Fr. 25.- pro Monat bzw. von Fr. 234.- auf 
Fr. 300.- pro Jahr, d.h. um rund 28 Prozent, zu erhöhen. Deshalb hat 
der Preisüberwacher in dieser Sache frühzeitig eine Untersuchung 
eröffnet. Die Analysen der von der Cablecom eingereichten 
Rechnungsmodelle und Preisvergleiche des Preisüberwachers zeigten in 
der Folge, dass eine solche Preiserhöhung nicht gerechtfertigt ist. 
Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Fernseh- und 
Radiokonsumenten nur mit ihren tatsächlichen Kosten und nicht mit 
Kosten anderer Produkte (Internet, Telefonie) belastet werden, die 
ja ihrerseits dem Besteller zusätzlich fakturiert werden.
Nach intensiven Verhandlungen konnte jetzt eine Einigung erzielt 
werden. Diese sieht vor, dass die Gebühren im nächsten Jahr nicht 
erhöht werden dürfen. Im Jahr 2006 kann Cablecom die monatlichen 
Gebühren auf maximal Fr. 21.- anheben. Auf diesen Zeitpunkt hin wird 
Cablecom ihr Leistungsangebot im digitalen Bereich ausbauen. Sie 
wird insbesondere sämtliche in einer Region empfangbaren analogen 
Kanäle parallel auch digital übertragen (sog. Simulcast). Damit soll 
ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer Digitalisierung des 
Kabelnetzes gemacht werden. Um im Kabelnetz mehr Leistungskapazität 
für die neuen Angebote im Digitalbereich frei zu bekommen, kann 
Cablecom vier bisherige (unbedeutende) analoge Fernsehkanäle in den 
digitalen Bereich migrieren. Es war dem Preisüberwacher aber ein 
Anliegen, das Angebot im analogen Bereich heute noch möglichst 
umfassend zu erhalten, ohne den Schritt in die digitale Zukunft zu 
behindern.
Zu beurteilen war auch die Wettbewerbssituation auf dem 
Kabelfernsehmarkt. Diesbezüglich ist der Preisüberwacher zum Schluss 
gelangt, dass Cablecom eine marktmächtige Unternehmung darstellt und 
der Preis für das Basisangebot TV/Radio nicht das Ergebnis wirksamen 
Wettbewerbs bildet. Diesen Befund hat auch die vom Preisüberwacher 
konsultierte Wettbewerbskommission in einem Gutachten bestätigt. Die 
Auswirkungen des angekündigten Markteintritts der Swisscom auf den 
Wettbewerb bleiben abzuwarten. Die Ankündigung allein wird aber 
nicht als wettbewerbswirksam beurteilt. Der Preisüberwacher wird die 
weitere Marktentwicklung aufmerksam beobachten.
Bern, 29. Oktober 2004
Rudolf Strahm, Preisüberwacher
Auskunft: 
Rudolf Strahm, Tel. 031/322 21 02
Rafael Corazza, Tel. 031/322 21 03

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