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090x-Nummern: Branchenvereinbarung gegen Missbräuche in Kraft gesetzt

Bern (ots)

Missbräuche im Bereich der
Telekommunikations-Mehrwertdienste (090x-Nummern) werden in Zukunft
mit einer Branchenvereinbarung bekämpft. Vertreter der
Telecom-Netzbetreiber und wichtiger Mehrwertdienstanbieter haben die
"Branchenvereinbarung für Telekommunikations-Mehrwertdienste" zum
Schutz der Kundinnen und Kunden unterzeichnet. Die Vereinbarung wurde
zuvor dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und den
Konsumentenverbänden zur Vernehmlassung unterbreitet.
Seit Herbst 2002 haben die wichtigsten Unternehmen der
Telekommunikations-Branche gemeinsam mit den bedeutendsten
Anbieterinnen von Mehrwertdiensten unter Führung des
Telecom-Branchenverbandes SICTA eine Branchenvereinbarung
"Telekommunikations-Mehrwertdienste" erarbeitet. Diese hat der
SICTA-Vorstand im März 2003 grundsätzlich befürwortet und sowohl dem
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als auch den
Konsumentenschutz-Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet. Nach
einer weiteren Überarbeitung haben nun alle wichtigen Marktteilnehmer
die Branchenvereinbarung unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt:
Fernmeldedienstanbieter (und teilweise Anbieter von
Mehrwertdiensten):
   - Colt AG
   - Orange Communications AG
   - Swisscom Enterprise Solutions AG
   - Swisscom Fixnet AG
   - Swisscom Mobile AG
   - TDC Switzerland AG sunrise
   - Yellow Access AG
Anbieter von Mehrwertdiensten:
   - Bluewin AG
   - Televox AG
Missbräuchen wie Belastung irrtümlich gewählter 0900er-Nummern mit
sehr hohen Grundgebühren, ohne dass eine Dienstleistung angeboten
wird, die auch nur annährend in einem vernünftigen Verhältnis zum
Preis steht, Hinhalten der Anrufenden mit gebührenpflichtigen
Warteschlangen oder ungewolltes Aufschalten von Internetverbindungen
über eine teure 090x-Nummer soll mit der in Kraft gesetzten
Vereinbarung ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Inhaber einer
090x-Nummer, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben,
verpflichten sich dem Netzbetreiber gegenüber, bestimmte Regeln bei
Angebot und Nutzung der Mehrwertdienste einzuhalten wie z.B.
Grundsätze für die Werbung, Jugendschutz, Zugangssperren,
Tarifansagen, Tarifbegrenzung etc.
Damit konnte ein bedeutender Meilenstein zu Gunsten des
Konsumentenschutzes erreicht werden. Dieser erlaubt, dass sich die
Angebote von Telekommunikations-Mehrwertdiensten in geordneten Bahnen
weiterentwickeln können und deren unbestreitbare Vorteile weiterhin
genutzt werden können.
Noch in Bearbeitung befinden sich Anhänge, welche den prozessualen
Umgang zwischen Anbietern von Dienstleistungen und den
Fernmeldedienstanbieterinnen regeln. Diese Verhandlungen sollen bis
Ende 2003 ebenfalls abgeschlossen sein.
Den vom Bundesrat am 15. Oktober 2003 verabschiedeten Grundsätzen
zur Revision der PBV (Preisbekanntgabe-Vorschrift) wurde bei der
Erarbeitung der "Branchenvereinbarung Mehrwertdienste" aufgrund der
Vernehmlassungsdokumentation weitgehend entsprochen. Noch abweichende
Regelungen in der "Branchenvereinbarung Mehrwertdienste" werden in
einem ersten Revisionsschritt berücksichtigt - die gesetzlichen
Vorschriften werden selbstverständlich eingehalten.
Über SICTA
SICTA ist der Verband der Telekommunikationsbranche und vereinigt
wichtige Firmen und Organisationen unter ihrem Dach. SICTA vertritt
die spezifischen Interessen der Branche im nationalen und
internationalen Umfeld und unterstützt damit die Wettbewerbsfähigkeit
der im Telekommunikations-Bereich angesiedelten Unternehmen sowie des
Wirtschaftsstandortes Schweiz.

Kontakt:

Jürg Eberhart
Vorsitzender der SICTA-Kommission ‚Recht'
tel. +41/31/341'10'90
mobile +41/79/417'30'32
Internet: http://www.sicta.ch

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