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Bundesamt für Verkehr BAV

Treffen des Lenkungsausschusses Schweiz-Italien

Bern (ots)

Der im Rahmen der bilateralen Vereinbarung
Schweiz-Italien zur NEAT eingesetzte Lenkungsausschuss hat am 14. 
September 2004 in Bern getagt. Ziel ist, die Kapazitäten im Güter- 
und Personenschienenverkehr von und nach Italien zu steigern. Beide 
Länder wollen ihre Projekte aufeinander abstimmen. Der 
Lenkungsausschuss stellte fest, dass sowohl die kurzfristigen 
Ausbauarbeiten auf der Simplon-Achse und auf der Luino-Linie als 
auch die Langfristplanung gemäss Programm verlaufen. 1999 schloss 
die Schweiz mit Italien eine bilaterale Vereinbarung zur 
Koordination der Schieneninfrastrukturplanung ab. Sie trat 2001 in 
Kraft. Dabei handelt es sich um ein Rahmenabkommen, das die Planung 
der notwendigen grenzüberschreitenden Bahninfrastruktur, 
insbesondere der südlichen Zufahrtsstrecken zur Gotthard- und zur 
Lötschberg–Basislinie der NEAT regelt.
Der Lenkungssauschuss hat am 14. September 2004 in Bern zum zweiten 
Mal getagt. Das Gremium wird auf Schweizer Seite von Dr. Max 
Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), geleitet. Der 
italienischen Delegation steht Ing. Emilio Maraini vom italienischen 
Verkehrsministerium vor. Auf Expertenebene sind zudem vier 
Arbeitsgruppen am Werk, welche die detaillierte Umsetzung dieser 
Vereinbarung untersuchen.
Im Zentrum der Gespräche an der Sitzung in Bern standen die 
Bestrebungen beider Länder, die südlichen Anschlüsse an die NEAT 
kurz-, mittel- und langfristig zu optimieren. Kurzfristig wollen die 
SBB und die italienischen Staatsbahnen FS – im Hinblick auf die 
Inbetriebnahme der NEAT – die Kapazitäten auf der Simplonachse 
(„Piattaforma Sempione“) und auf der Luino-Linie („Piattaforma 
Luino“) erhöhen. Das dazu notwendige Arbeitsprogramm wird zurzeit 
realisiert, so dass aus heutiger Sicht für die 2007 geplante 
Inbetriebnahme des Lötschbergbasistunnels ausreichend Kapazitäten 
zur Verfügung stehen.
Zur Diskussion stand ebenfalls die für 2005/6 geplante 
abschliessende Sanierung des Tunnels Monte Olimpino 2 (südlich von 
Chiasso). Es ist mit Einschränkungen beim Betrieb zu rechnen. Die 
Bahnen behalten sich in diesem Zusammenhang vor, bei Bedarf 
zusätzliche Massnahmen im Rahmen der oben erwähnten Plattformen zu 
ergreifen.
Als Langfristplanung prüfen Italien und die Schweiz verschiedene 
Varianten zur Weiterführung der NEAT südlich von Lugano. Einerseits 
studiert die Schweiz vier Varianten für eine Neubaustrecke zwischen 
Lugano und Chiasso („Alptransit Süd“). Italien entwickelt 
andererseits drei Varianten für eine Neubaustrecke Richtung Luino– 
Novara („Gronda ovest“), die ausschliesslich dem Güterverkehr dienen 
sollte. Das Arbeitsprogramm für die verschiedenen Projektvarianten, 
das in enger Koordination zwischen den beiden Ländern untersucht 
werden, sieht vor, bis Anfang 2005 das Pflichtenheft für 
Vertiefungsstudien zu erarbeiten. Diese Vertiefungsstudien sollten 
bis Ende 2005 abgeschlossen werden. Bis Ende 2006 sollen die 
Varianten bewertet werden.
Diskutiert wurde ebenfalls die neue Verbindungslinie Mendrisio– 
Varese (FMV). Diese Strecke wird als Bestandteil der künftigen S- 
Bahn-Tessin gleichzeitig auch als Zubringerstrecke für den 
italienischen Flughafen Malpensa dienen. Die Schweizer Delegation 
erklärte, dass die Finanzierung der Planungsarbeiten für dieses 
Projekt gesichert ist. Angesichts der gespannten Finanzlage des 
Bundes konnte sie aber keine Zusicherung betreffend die 
Mitfinanzierung der Bauphase durch den Bund abgeben. Wie die noch 
nicht beschlossenen bzw. nicht finanzierten FinöV-Projekte und 
andere nicht über das ordentliche Budget finanzierte Projekte wird 
auch die FMV in die Gesamtprüfung einbezogen, die der Bundesrat 
2007/8 in die Vernehmlassung geben wird.
Weiteres Diskussionsthema war die Erneuerung der Mitte 2005 
auslaufenden Simplonkonvention. Der Bundesrat hat am 8. September 
2004 die entsprechende Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte 
verabschiedet. In Italien befindet sich die Konvention im 
Mitberichtsverfahren. Die neue Konvention sollte im Laufe des Jahres 
2005 in Kraft gesetzt werden und für weitere 99 Jahre gültig sein.
Bern, 16. September 2004 
BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43

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