Tagung über neue Regelwerke bei Gefahrenguttransporten
Bern (ots)
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) führen am morgigen 29. August 2001 im Kongresszentrum Galaxy in Bern eine Informationsveranstaltung zum Thema Gefahrenguttransporte durch. Die neuen Regelwerke RID (Réglement international concernant le transport ferroviaire des marchandises dangereuses) und ADR (Accord europÈen relatif aux transports internationaux des marchandises dangereuses par route), die per 1. Juli 2001 in Kraft getreten sind, werden der Transportbranche und der Industrie vorgestellt. Ebenfalls wird die mit gleichem Inkraftsetzungstermin erlassene Verordnung über den Gefahrgutbeauftragten, welche gleichermassen für Beförderungen gefährlicher Güter auf der Strasse wie mit der Eisenbahn gilt, vorgestellt.
In der globalisierten Wirtschaft werden immer mehr Güter über immer weitere Distanzen und über verschiedene Staatsgrenzen transportiert. Bei diesen Warenströmen befinden sich häufig auch gefährliche Güter, für die bis anhin die verschiedensten Reglemente für Gefahrenguttransporte angewendet worden sind. Zuviele unterschiedliche Vorschriften verunsichern jedoch die Transporteure sowie ihre Auftraggeber. Deshalb sollen die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter weltweit harmonisiert werden. Ein erster Schritt ist mit den neustrukturierten, mit den Empfehlungen der UNO abgestimmten Regelwerken RID und ADR getan, die am 1. Juli 2001 in Kraft getreten sind. Diese Regelwerke erhalten über die beiden Verordnungen RSD für den Eisenbahnverkehr und SDR für den Strassentransport auch im nationalen Verkehr Gültigkeit. Sie sind mit ihrer neuen, logischen Struktur anwenderfreundlich und beseitigen zuvor noch vorhandene Lücken und Diskrepanzen.
An der Informationstagung des BAV und des ASTRA werden diese beiden Regelwerke der Transportbranche, der Industrie sowie den Vertreterinnen und Vertretern aller Branchen, die vom Versand und Transport gefährlicher Güter betroffen sind, vorgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung besteht in der Vorstellung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) für die Beförderung gefährlicher Güter. Diese neuen Vorschriften sind nicht nur ein integraler Bestandteil der neuen Regelwerke RID und ADR, die speziell dafür geschaffene Verordnung GGBV ist auch eine Konsequenz des Landverkehrabkommens mit der EU im Rahmen der bilateralen Verträge.
Kontakt:
Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. +41 31 322 36 43