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Bundesanwalt Valentin Roschacher in Rom und Bari

Bern (ots)

Bundesanwalt Valentin Roschacher begibt sich vom 28.
- 31. Oktober nach Italien. Er wird sich anlässlich dieses
Informations- und Arbeitsbesuchs in Rom und Bari mit verschiedenen
Vertretern der Strafverfolgungs- und Polizeibehörden Italiens,
namentlich der Direzione Nazionale Antimafia (DNA) treffen. Mit der
(DNA) wird der Bundesanwalt im Rahmen des Besuchs am Montag ein
Memorandum of Understanding zur Bekräftigung der Zusammenarbeit auf
Ebene der Strafverfolgung unterzeichnen.
Zweck der Reise, die der Bundesanwalt mit einer vierköpfigen
Delegation der Bundesanwaltschaft unternimmt, ist die vom Bundesrat
genehmigte Unterzeichnung eines Memorandums of Understanding zwischen
der Bundesanwaltschaft und der Direzione Nazionale Antimafia (DNA),
in welchem beide Strafverfolgungsbehörden ihrer Absicht und ihrem
Willen zur effizienten Zusammenarbeit im Kampf gegen die
grenzüberschreitende Schwerstkriminalität Ausdruck geben. Weiter geht
es um die gegenseitige Information über die Anstrengungen der Schweiz
und Italiens in der Verbrechensbekämpfung. Im Zentrum stehen dabei
für die Bundesanwaltschaft insbesondere die Deliktsbereiche der
internationalen Organisierten Kriminalität (OK), der Geldwäscherei
und der Korruption, zu deren Bekämpfung der Bund mit Inkraftsetzung
der sogenannten «Effizienz-Vorlage» voraussichtlich ab 1.1.2002 neue
Verfahrenskompetenzen in der Strafverfolgung erhält.
Besuch beim italienischen Staatsanwalt Giuseppe Scelsi in Bari
Von unabdingbarem Wert für die weitere Verbesserung der
Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden beider Länder
ist unter anderem die Pflege der persönlichen Kontakte mit
Behördenvertretern. Unter diesem Gesichtspunkt wird sich Bundesanwalt
Valentin Roschacher auf Einladung des dortigen Generalprokurators,
Riccardo Dibitonto, nach Bari begeben, um sich vor Ort u.a. vom dort
tätigen Staatsanwalt Giuseppe Scelsi, der im Rahmen der
Rechtshilfezusammenarbeit bereits verschiedentlich in der Schweiz
weilte, über Strategie, Vorgehen, Möglichkeiten und Risiken in der
Bekämpfung der grenzüberschreitend organisierten Kriminalität,
namentlich des Zigaretten-, Drogen- und Waffenschmuggels sowie von
Menschenhandel und Schleppertum ins Bild setzen lassen. Zur Sprache
kommen werden dabei auch die Erfahrungen in der
Rechtshilfezusammenarbeit hinsichtlich des Verfahrens der
italienischen Strafverfolgungsbehörden gegen den von der Schweiz nach
Italien ausgelieferten, mutmasslichen Zigarettenschmuggler Gerardo
Cuomo, dessen Prozess am Mittwoch in Bari beginnt. Die
Bundesanwaltschaft hatte in diesem Verfahren massgeblich Rechtshilfe
geleistet.

Kontakt:

Hansjürg Mark Wiedmer
Informationschef Bundesanwaltschaft
Tel. +41 31 322 81 69

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