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Teilrevision des Asylgesetzes: Bundesrat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Mittwoch von der Auswertung der
Vernehmlassung zur Teilrevision des Asylgesetzes Kenntnis genommen.
Die Vorschläge des Bundesrates sind von den Teilnehmern mehrheitlich
positiv aufgenommen worden. Hauptpfeiler der Teilrevision des
Asylgesetzes bilden die Bestimmungen über die Drittstaatenregelung,
die Ersatzmassnahmen bei nicht vollziehbaren Wegweisungen sowie die
Neuausrichtung bei der Subventionierung der Kantone.
Die Drittstaatenregelung wurde von den meisten Kantonen
tendenziell gut- geheissen, während Hilfswerke und kirchliche
Organisationen diese als zu restriktiv empfinden. Gerade umgekehrt
ist die Haltung zu den vorge-schlagenen Ersatzmassnahmen bei nicht
vollziehbaren Wegweisungen. Das neue Abgeltungssystem wird von den
Kantonen mehrheitlich begrüsst.  Zu den einzelnen Punkten:
Drittstaatenregelung
In den Augen der meisten Vernehmlassungsteilnehmer soll
grundsätzlich an der Drittstaatenregelung festgehalten werden. Diese
sieht vor, dass eine Person, die sich vor der Einreichung ihres
Asylgesuches in einem sicheren Drittstaat aufgehalten hat, in diesen
Staat weggewiesen werden soll - sofern sie dorthin zurückkehren kann
- ohne dass auf ihr Asylgesuch eingetreten wird. Einige
Vernehmlassungsteilnehmer verlangen sowohl Konkretisierungen als auch
Ausnahmebestimmungen bei der Drittstaatenregelung.
Vorgehen bei nicht vollziehbaren Wegweisungen
Die Vernehmlassungsteilnehmer sind sich bewusst,  dass es Personen
gibt, die aufgrund verschiedener Umstände unser Land nicht verlassen
können und deshalb zu einem grossen Teil vorläufig aufgenommen sind.
Die Vernehmlassungsteilnehmer haben Verständnis dafür, dass solchen
Personen die Integration erleichtert werden sollte.
Uneinigkeit besteht darin, nach wieviel Jahren sie eine
Anwesenheits-berechtigung erhalten, wie und in welchen Bereichen die
Integration verbessert werden soll und wer das Kostenrisiko bei
fürsorgeabhängigen Personen zukünftig tragen soll.
Soziales und Arbeitsmarktzugang
Am Wechsel hin zu Globalpauschalen aufgrund elektronischer Daten,
der Einführung von institutionellen Anreizen sowie dem Prinzip der
Kostendeckung für kostengünstige Lösungen auf Gesetzesstufe soll nach
Meinung der meisten Vernehmlassungsteilnehmer festgehalten werden.
Die Grundpfeiler für die Berechnung der Pauschalen werden weiterhin
mit den Kantonen zusammen erarbeitet. In speziellen Situationen soll
der Bundesrat die Möglichkeit haben, für bestimmte Gruppen von
Asylsuchenden ein Arbeitsverbot einzuführen.

Kontakt:

Brigitte Hauser-Süess
Bundesamt für Flüchtlinge
Tel +41/31/325 93 50

Dominique Boillat
Bundesamt für Flüchtlinge
Tel. +41/31/325 98 80

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