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Afghanistan - Unterstützung für freiwillige Rückkehrende

Bern (ots)

Die Direktion des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF)
hat angesichts der noch unklaren und instabilen politischen Situation
in Afghanistan beschlossen, die Entscheidtätigkeit bezüglich
Asylgesuche afghanischer Staatsangehöriger vorerst auszusetzen. Nach
wie vor gibt es keine zwangsweisen Rückführungen/Repatriierungen nach
Afghanistan. Personen, die freiwillig und dauerhaft nach Afghanistan
zurückkehren möchten, werden mit einer Pauschale finanziell
unterstützt.
Aufgrund der noch unklaren politischen Situation und der auch
sicherheitsmässig instabilen Lage hat die Direktion des BFF
beschlossen, die Entscheidtätigkeit bezüglich Asylgesuche
afghanischer Staatsangehöriger vorerst auszusetzen. Das Bundesamt
handelt dabei in Übereinstimmung mit einer Mehrheit der
Aufnahmeländer und dem UNHCR.
Der Entscheidstopp ist nicht gleichbedeutend mit einer Aussetzung
der Behandlung von Gesuchen. Die Kantone werden nach wie vor die
Befragungen durchführen. Missbrauchsfälle und Asylgesuche
Delinquierender werden umgehend in Behandlung genommen. Das BFF
beobachtet und analysiert die Lage in Afghanistan laufend und wird
seine Entscheidtätigkeit wieder aufnehmen, sobald die politische
Situation dies zulässt.
Wegweisung und Vollzug
Nach wie vor gibt es keinen zwangsweisen Rückführungen nach
Afghanistan. Vorbehalten bleibt jedoch der Vollzug rechtskräftiger
Wegweisungen in Drittstaaten oder bei Delinquenten.
Rückkehrhilfe
Personen, die freiwillig und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren
möchten, werden von der Schweiz mit einer Pauschale, Fr. 2'000.— für
Erwachsene, Fr. 500.— für Minderjährige, unterstützt. Zusätzlich zur
pauschalierten Finanzhilfe organisiert das BFF, in Zusammenarbeit mit
der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die Rückreise
nach Afghanistan. Interessierte Personen können sich bei den kant.
Rückkehrberatungsstellen melden. Bei einer dauerhaften, freiwilligen
Rückkehr wird das BFF die gesetzlichen Auswirkungen auf den Status
der Rückkehrenden prüfen.
Nicht dauerhafte Rückkehr
Personen, die nur zeitweise nach Afghanistan zurückkehren möchten,
erkundigen sich vorgängig beim BFF zwecks Klärung der möglichen
Auswirkungen auf den Status in der Schweiz.
Humanitäre Hilfe der Schweiz
Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) stellt im
Jahr 2002 ca. 19 Mio. CHF an humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe
für Afghanistan zur Verfügung. Seit dem 11. Februar ist die DEZA
durch ein Koordinationsbüro in Kabul vertreten.

Kontakt:

Dominique Boillat
Informationsdienst BFF
Tel. +41/31/325'98'80

Karl Lorenz
Sektion Rückkehrhilfe BFF
Tel. +41/31/325'10'54

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