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BAK: Anhörung der Verordung über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTV)

Bern (ots)

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat
am 30. Juni 2004 
ein Anhörungsverfahren zum Entwurf der Verordnung über den 
internationalen Kulturgütertransfer (KGTV) eröffnet. Das 
Anhörungsverfahren dauert bis zum 6. Oktober 2004. 
Am 9. Oktober 2003 ist die Referendumsfrist zum Bundesgesetz vom 20. 
Juni 2003 über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) 
ungenutzt abgelaufen. Das KGTG regelt die Einfuhr von Kulturgut in 
die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr sowie seine Rückführung aus 
der Schweiz. Der Bund will mit dem KGTG einen Beitrag zur Erhaltung 
des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, 
Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern. 
Im Weiteren setzt das KGTG die Verpflichtungen der Schweiz aus der 
UNESCO-Konvention vom 14. November 1970 über die Massnahmen zum 
Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und 
Übereignung von Kulturgut um. Die UNESCO-Konvention 1970 wurde vom 
Bundesrat am 3. Oktober 2003 ratifiziert und ist für die Schweiz am 
3. Januar 2004 in Kraft getreten.
Gemäss Art. 31 KGTG erlässt der Bundesrat die 
Ausführungsbestimmungen zum KGTG. Die Verordnung über den 
internationalen Kulturgütertransfer (KGTV) ist eine von insgesamt 
zwei Vollzugsverordnungen zum KGTG. Es ist beabsichtigt, neben der 
KGTV eine zweite Verordnung zu erlassen, welche Art. 3 KGTV 
(Bundesverzeichnis) näher ausführt.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 30. Juni 2004 
ein Anhörungsverfahren zum Entwurf der Verordnung über den 
internationalen Kulturgütertransfer (KGTV) eröffnet. Neben den 
ständigen Vernehmlassungsadressaten wurde eine grosse Anzahl von 
interessierten Organisationen zur Stellungnahme eingeladen. Das 
Anhörungsverfahren dauert bis zum 6. Oktober 2004. Das KGTG und die 
KGTV werden voraussichtlich im Frühjahr 2005 in Kraft treten. Die 
Anhörungsunterlagen sind im Internet abrufbar: 
www.bak.admin.ch/index_d.html
BUNDESAMT FÜR KULTUR
Kommunikation
Für allfällige Fragen steht Ihnen Herr Dr. iur. Andrea F. G. 
Raschèr, Leiter Recht und Internationales, Bundesamt für Kultur, 
gerne zur Verfügung (Tel. 031 323 37 65).

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