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Finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung

Bern (ots)

Die Richtlinien über die finanzielle Unterstützung von
Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung sind vom 
Departementvorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern 
(EDI), Bundesrat Pascal Couchepin, unterzeichnet und die Mitglieder 
der Fachkommission gewählt worden.
Mit der Unterzeichnung der Richtlinien über die finanzielle 
Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung 
durch den Vorsteher des EDI, Bundesrat Pascal Couchepin, ist das 
Bundesamt für Kultur (BAK) künftig in der Lage, gemeinnützige 
private und öffentlich-rechtliche Institutionen beim Erwerb, bei der 
Betreuung und bei der Vermittlung von wichtigen Fotosammlungen und - 
nachlässen zu unterstützen. Die Institutionen haben den Verbleib der 
mit Hilfe des Bundes angekauften Fotobestände in der Schweiz sowie 
deren fachgerechte Betreuung und professionelle Vermittlung zu 
garantieren.
Künftig kann das BAK in der Schweiz bestehenden Fotoinstitutionen in 
ihren vielfältigen Bemühungen gezielter unterstützen und ihr 
Sammlungsgut aufwerten. Das Bundesamt verzichtet damit auf den 
Aufbau eigener kostspieliger Infrastrukturen, die zur Unterbringung 
des fotografischen Kulturguts notwendig sind. Mit dieser Massnahme 
trägt das BAK zudem dem Anliegen der Association Suisse des 
Institutions pour la Photographie (ASIP) Rechnung und ermöglicht es 
den Fotoinstitutionen, Projekte zu realisieren, denen aus Sicht des 
Bundes gesamtschweizerische Bedeutung zukommt.
Mit der Umsetzung der Richtlinien wird das Engagement des BAK für 
die Schweizer Fotografie klar umschrieben. Dieses umfasst einerseits 
einen jährlichen Betriebsbeitrag an die Fotostiftung Schweiz in 
Winterthur. Damit vermag die Stiftung wichtige und dringende 
Koordinationsaufgaben zur langfristigen Erhaltung des fotografischen 
Erbes zu erfüllen und den Schweizer Fotoinstitutionen als 
Informationsplattform zu dienen. Andererseits verleiht das BAK auch 
Preise an Schweizer Fotografinnen und Fotografen, erwirbt deren 
Werke, organisiert Fotoausstellungen im In- und Ausland und richtet 
Werk- und Projektbeiträge aus.
Die Projekte, die in den Genuss eines Beitrags des BAK kommen, 
werden von einer vom EDI gewählten Fachkommission bestimmt. Herr 
Philippe Kaenel, Professor für Mediengeschichte an der Universität 
Lausanne, präsidiert diese Kommission. Weitere Mitglieder sind Frau 
Annemarie Hürlimann, Kunst- und Literaturwissenschaftlerin in 
Berlin, Frau Ulrike Meyer Stump, Fotohistorikerin in Zürich, Herr 
Antonio Mariotti, Kulturredaktor des Corriere del Ticino in Sorengo 
TI und Herr Pierre Fantys, Photograph in Lausanne.
Für die projektbezogene Unterstützung der Schweizer 
Fotoinstitutionen stehen dem BAK jährlich zwischen 700’000 und 
800'000 Franken zur Verfügung. Im Rahmen der zurzeit diskutierten 
Programme zur Entlastung der Bundeskasse sind eventuelle Kürzungen 
dieser Mittel noch möglich.
Finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von 
gesamtschweizerischer Bedeutung
Die Richtlinien über die finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten 
von gesamtschweizerischer Bedeutung sind vom Departementvorsteher 
des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Bundesrat Pascal 
Couchepin, unterzeichnet und die Mitglieder der Fachkommission 
gewählt worden.
Mit der Unterzeichnung der Richtlinien über die finanzielle 
Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung 
durch den Vorsteher des EDI, Bundesrat Pascal Couchepin, ist das 
Bundesamt für Kultur (BAK) künftig in der Lage, gemeinnützige 
private und öffentlich-rechtliche Institutionen beim Erwerb, bei der 
Betreuung und bei der Vermittlung von wichtigen Fotosammlungen und - 
nachlässen zu unterstützen. Die Institutionen haben den Verbleib der 
mit Hilfe des Bundes angekauften Fotobestände in der Schweiz sowie 
deren fachgerechte Betreuung und professionelle Vermittlung zu 
garantieren.
Künftig kann das BAK in der Schweiz bestehenden Fotoinstitutionen in 
ihren vielfältigen Bemühungen gezielter unterstützen und ihr 
Sammlungsgut aufwerten. Das Bundesamt verzichtet damit auf den 
Aufbau eigener kostspieliger Infrastrukturen, die zur Unterbringung 
des fotografischen Kulturguts notwendig sind. Mit dieser Massnahme 
trägt das BAK zudem dem Anliegen der Association Suisse des 
Institutions pour la Photographie (ASIP) Rechnung und ermöglicht es 
den Fotoinstitutionen, Projekte zu realisieren, denen aus Sicht des 
Bundes gesamtschweizerische Bedeutung zukommt.
Mit der Umsetzung der Richtlinien wird das Engagement des BAK für 
die Schweizer Fotografie klar umschrieben. Dieses umfasst einerseits 
einen jährlichen Betriebsbeitrag an die Fotostiftung Schweiz in 
Winterthur. Damit vermag die Stiftung wichtige und dringende 
Koordinationsaufgaben zur langfristigen Erhaltung des fotografischen 
Erbes zu erfüllen und den Schweizer Fotoinstitutionen als 
Informationsplattform zu dienen. Andererseits verleiht das BAK auch 
Preise an Schweizer Fotografinnen und Fotografen, erwirbt deren 
Werke, organisiert Fotoausstellungen im In- und Ausland und richtet 
Werk- und Projektbeiträge aus.
Die Projekte, die in den Genuss eines Beitrags des BAK kommen, 
werden von einer vom EDI gewählten Fachkommission bestimmt. Herr 
Philippe Kaenel, Professor für Mediengeschichte an der Universität 
Lausanne, präsidiert diese Kommission. Weitere Mitglieder sind Frau 
Annemarie Hürlimann, Kunst- und Literaturwissenschaftlerin in 
Berlin, Frau Ulrike Meyer Stump, Fotohistorikerin in Zürich, Herr 
Antonio Mariotti, Kulturredaktor des Corriere del Ticino in Sorengo 
TI und Herr Pierre Fantys, Photograph in Lausanne.
Für die projektbezogene Unterstützung der Schweizer 
Fotoinstitutionen stehen dem BAK jährlich zwischen 700’000 und 
800'000 Franken zur Verfügung. Im Rahmen der zurzeit diskutierten 
Programme zur Entlastung der Bundeskasse sind eventuelle Kürzungen 
dieser Mittel noch möglich.
BUNDESAMT FÜR KULTUR
Kommunikation
Auskünfte:
Dr. Urs Staub, Leiter Sektion Kunst und Design T +41 31 322 92 70, E  
urs.staub@bak.admin.ch

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