Tous Actualités
Suivre
Abonner HEV Schweiz

HEV Schweiz

HEV Schweiz: Mietrechtlicher Referenzzinssatz gesunken

Zürich (ots)

Der für Mietzinsanpassungen massgebende
Referenzzinssatz ist um einen Viertelprozentpunkt gesunken und liegt 
ab 2. Dezember 2010 neu bei 2.75%. Der Hauseigentümerverband Schweiz 
empfiehlt den Vermietern, ihre Mietzinsen aufgrund der neuen 
Situation zu überprüfen.
Die Reduktion des Referenzzinssatzes von 3% auf 2.75% entspricht 
einer Mietzinsreduktion von 2.91%. Gegen diesen Senkungsanspruch kann
der Vermieter 40% der Teuerung gemäss Landesindex der 
Konsumentenpreise sowie allgemeine Kostensteigerungen (je nach 
regionaler Praxis der Schlichtungsbehörden) aufrechnen. Dies gilt 
auch für die seit der letzten Mietzinsanpassung vorgenommenen 
wertvermehrenden Investitionen oder umfassenden Überholungen. Sodann 
können im Mietvertrag oder bei der letzten Mietzinserhöhung 
ange-brachte Vorbehalte bezüglich einer Mietzins¬reserve ausgeschöpft
werden. Anzumerken bleibt, dass - unabhängig von einem Vorbehalt - 
ein Senkungsanspruch gemäss Gesetz nur besteht, wenn aufgrund von 
Kostensenkungen (z. B. Hypothekarzinsreduktion) mit dem bestehenden 
Mietzins ein übersetzter Ertrag erzielt wird.
Einzelfall prüfen
Die Kostensituation und damit der Anpassungsbedarf der Mieten hängt 
im einzelnen Mietverhältnis davon ab, wann die letzte 
Mietzinsanpassung vorgenommen wurde. Der Hauseigentümerverband 
Schweiz empfiehlt den Vermietern, die Mietzinsen ihrer 
Mietverhältnisse aufgrund der Referenzzinssenkung zu überprüfen. 
Ergibt sich gesamthaft ein Senkungsanspruch, so kann die 
Mietzinssenkung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (im Normalfall 3
Monate) auf den nächsten Kündigungstermin hin vorvorgenommen werden. 
Die Mietzinsreduktion kann gemäss Mietrecht formlos erfolgen. Ergibt 
sich aus der Verrechnung jedoch eine Mietzinserhöhung, muss diese - 
wie jede einseitige Vertragsänderung zulasten des Mieters - mit dem 
kantonal genehmigten Formular mitgeteilt werden.
Nützliche Unterlagen und Hilfsmittel zum Thema 
Mietzinsanpassungen:
-	Mietzinstool: 
http://www.hev-schweiz.ch/vermieten-verwalten/mietzinsrechner/
-	www.hev-shop.ch
o	Mietverträge
o	HEV-Ratgeber: Der Mietzins
o	HEV-Broschüre: Zahlen & Fakten für die Mietrechtspraxis

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Michael Landolt, volkswirtschaftlicher Mitarbeiter, HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Plus de actualités: HEV Schweiz
Plus de actualités: HEV Schweiz
  • 12.11.2010 – 14:00

    HEV Schweiz: 300'000 HEV-Mitglieder

    Zürich (ots) - Der Hauseigentümerverband hat an seiner Präsidentenkonferenz sein 300'000-stes Mitglied gefeiert. Der Hauseigentümerverband (HEV) ist der wichtigste Verband im Bereich Wohneigentum in der Schweiz. Er setzt sich voller Engagement für die Förderung und den Erhalt von Wohneigentum ein. Im vergangenen Jahr hat der Hauseigentümerverband mit der Eigenmietwert-Initiative und der ...

  • 12.11.2010 – 12:55

    HEV Schweiz: Wichtige Weichenstellung beim Eigenmietwert

    Zürich (ots) - Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beschloss am 11. November 2010 einstimmig, auf den inakzeptablen Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative des HEV Schweiz "Sicheres Wohnen im Alter" nicht einzutreten. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid, denn der bundesrätliche Gegenvorschlag stellt die Wohneigentümer im Vergleich zum Status quo deutlich ...

  • 22.10.2010 – 17:34

    HEV Schweiz: Das Bausparen wird konkret

    Zürich (ots) - Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV Schweiz "Eigene vier Wände dank Bausparen" und zur Bausparinitiative verabschiedet. Der HEV Schweiz ist darüber hocherfreut. Die Ständeratskommission unterstützt ohne Gegenstimme das Bedürfnis der Wohneigentumsförderung und anerkennt das Bausparen als ...