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Aenderung der Giftverordnung im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Giftverordnung den
Anforderungen des Freizügigkeitsabkommens angepasst. Diese Änderung
erlaubt, die gegenseitige  Anerkennung von beruflichen
Qualifikationen für den Umgang mit Giften sicherzustellen. Für
Bewilligungen, die das Giftgesetz für die Abgabe oder den Bezug von
giftigen Chemikalien vorsieht, braucht es nicht mehr einen festen
Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz. Zudem können Bürgerinnen und
Bürger der Schweiz oder der EU solche Bewilligungen nun auch auf
Grund eines amtliches Zertifikates über genügend Berufserfahrung
erhalten, während bisher für bestimmte Bewilligungen eine Prüfung
abgelegt werden musste.
Die Bewilligungen werden weiterhin von den Kantonen ausgestellt.
Sie sind auch für die neuen Zertifikate zuständig, die die
Berufserfahrung ausweisen und  für die sie kostendeckende Gebühren
erheben können.
In der Vernehmlassung wurden die Änderungen mehrheitlich positiv
aufgenommen. Vereinzelt wird eine gewisse Senkung des bisherigen
Schutzniveaus befürchtet, weil nun auch Personen eine Bewilligung
erhalten könnten, welche die schweizerische Gesetzgebung zu wenig
kennen. Das geltende Giftrecht wird in naher Zukunft durch ein
Europa-kompatibles Chemikalienrecht abgelöst. Ein neues
Chemikaliengesetz hat das Parlament bereits im Dezember 2000
verabschiedet. Zusammen mit einem umfangreichen Verordnungsrecht wird
es voraussichtlich 2005 in Kraft treten.
Die Änderung der Giftverordnung soll zusammen mit dem
Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU in Kraft gesetzt werden.

Kontakt:

BAG, Medien + Kommunikation, Tel. +41 31 322 95 05

Beilage: Giftverordnung (Änderungen)

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

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