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Tabakprävention 2001-2005: Der Bundesrat will mehr Massnahmen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die neuen vom Eidgenössischen
Departement des Innern vorgeschlagenen Massnahmen zur Tabakprävention
zur Kenntnis genommen. Die Massnahmen des 'Nationalen Programms
2001-2005 zur Tabakprävention" waren den interessierten Kreisen zur
Vernehmlassung vorgelegt worden und wollen den Tabakmissbrauch auf
verschiedenen Ebenen bekämpfen. Für die Umsetzung des Programms
2001-2005 ist eine gegenüber der ersten Phase spürbare Erhöhung der
Mittel notwendig. Die erste sichtbare Massnahme des Pakets ist eine
Medienkampagne, die im Mai 2001 lanciert wurde.
Der Tabakmissbrauch stellt in der Schweiz eines der gravierendsten
Probleme der öffentlichen Gesundheit dar: eine hohe Zahl Rauchende
(2,0 Mio.), 8000 Todesfälle pro Jahr und eine beunruhigende
Entwicklung bei Frauen und Jungen (Zunahme der rauchenden 15 -
19jährigen von 23% 1992 auf 40% 1997). Eine Studie der Universität
Neuenburg zeigte auf, dass die durch den Tabakkonsum verursachten
Gesundheitsschäden - Krankheiten, Invalidität und vorzeitiger Tod -
1995 Kosten von etwa 10 Milliarden Fr. verursacht hatten. Mit dem
Programm 'Massnahmenpaket Tabak", das der Bundesrat 1995
verabschiedet hatte, wurden zwar verschiedene Präventionsmassnahmen
realisiert; sie vermochten jedoch die Entwicklung des
Tabakmissbrauchs bei Frauen und Jugendlichen nicht zu bremsen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat aus dem "Massnahmenpaket
Tabak" seine Lehren gezogen und präsentiert nun das Nationale
Programm 2001-2005 zur Tabakprävention, das sich durch folgende
Merkmale vom früheren Programm unterscheidet: Delegation von
Präventionsmassnahmen an Partner, Verstärkung der Koordination und
der angewandten Forschung, Realisierung einer Informationskampagne,
Erhöhung der finanziellen und personellen Ressourcen. Es handelt sich
mithin um ein umfassendes Programm, das auch eine Verschärfung der
rechtlichen Rahmenbedingungen vorsieht. Die Stellungnahmen der
interessierten Kreise in der Vernehmlassung gingen klar dahin, dass
die Anstrengungen zur Tabakprävention intensiviert und die zur
Verfügung stehenden Mittel erheblich erhöht werden müssen.
Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassung wurden einige
Anpassungen vorgenommen und folgende Ziele als prioritär definiert:
Förderung des Bewusstseins in der Bevölkerung für die
Tabakproblematik, Verbesserung der sozialen Kompetenz bei
Jugendlichen, Schutz der Nichtrauchenden und Promotion der
Rauchentwöhnung für Rauchende.
Weiter wird eine Verschärfung des rechtlichen Rahmens in mehreren
Etappen vorgeschlagen: in einem ersten Schritt soll es zu einem
Verkaufsverbot von Tabakprodukten an Jugendliche unter 16 Jahren
kommen, die Warnhinweise sollen verstärkt und dem Bundesrat
weitergehende Kompetenzen bei der Tabakbesteuerung eingeräumt werden.
Letztere Massnahme würde es dem Bundesrat erlauben, den
schweizerischen Steuersatz anzuheben, um ihn mit den europäischen
Richtlinien und den Preisen in den Nachbarländern in Uebereinstimmung
zu bringen. In einer zweiten Etappe sollen Massnahmen zur
Werbeeinschränkung für Tabakprodukte geprüft werden.

Kontakt:

Patrick Vuillème, Bundesamt für Gesundheit, Tel. +41 31 322 95 05

Die Vernehmlassungsergebnisse zum Nationalen Programm 2001-2005 zur
Tabakprävention finden Sie im Internet unter
www.admin.ch/bag/sucht/d/index.htm

Eidgenössisches Departement des Innern
Pressedienst

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