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Sunrise fordert Anpassung der Fernmeldedienstverordnung für tiefere Zugangspreise zum Swisscom Netz

Zürich (ots)

Seit Jahren zahlen alternative Telekommunikationsanbieter überhöhte Zugangsgebühren für die Nutzung des historischen PTT-Netzes, dem heutigen Swisscom-Netz. In einem neuen Urteil vom 8. April 2011 weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass eine Anpassung der Kostenrechnungsmethode für diese Gebühren durch den Bundesrat in der Fernmeldedienstverordnung zu erfolgen hat. Dieser erachtete eine Anpassung der Kostenrechnungsmethode bereits in der im vergangenen Jahr vorgenommenen Evaluation des Fernmeldemarkts für sinnvoll. Überraschenderweise wird in der laufenden Verordnungsrevision vom zuständigen Departement allerdings keine Behebung des Missstands ins Auge gefasst. Sunrise schlägt in ihrer Vernehmlassungsantwort deshalb konkrete Änderungen für die massgeblichen Verordnungsbestimmungen vor.

Überteuerter Swisscom Netzzugang Für die Bereiche des historischen Festnetzes, in denen Swisscom marktbeherrschend ist, sieht das Fernmeldegesetz den diskriminierungsfreien und transparenten Netzzugang zu kostenorientierten Preisen vor. Die Methode der Berechnung der Zugangsgebühren ist in der Fernmeldedienstverordnung (FDV) festgehalten. In seinem Evaluationsbericht zum Fernmeldemarkt vom September 2010 äussert der Bundesrat Zweifel, dass die geltende Berechnungsmethode überall zu den gewünschten Ergebnissen führt. Heute bewertet Swisscom ihr Netz zu heutigen (aktuellen) Wiederbeschaffungskosten Jahr für Jahr vollständig neu. Der Bundesrat hält für Infrastrukturelemente mit wenig Innovationspotenzial und langen Nutzungsdauern wie Kabelkanalisationen eine Abkehr von einer aktuellen hin zu einer historischen (tatsächlichen) Kostenbasis für angezeigt.

FDV-Revisionsvorschlag schweigt zum Netzzugang Ende Mai hat das UVEK die Anhörung zu einer FDV-Revision eröffnet. Offenbar sieht jedoch das zuständige Departement in Bezug auf die Kostenrechnungsmethode keinen Handlungsbedarf, jedenfalls enthält die Vorlage diesbezüglich keinen Änderungsvorschlag. Dies obschon das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. April 2011 den Bundesrat ausdrücklich für zuständig erklärte. Das ist umso erstaunlicher, als die aktuelle Praxis heute auf breiter Front kritisiert wird. Insbesondere weist der Preisüberwacher seit geraumer Zeit auf die Unzulänglichkeiten der Kostenrechnungsmethode und die daraus folgenden Nachteile für die Konsumenten hin. Ebenso kritisiert wird dies von den Konsumentenorganisationen.

Sunrise Vorschlag für mehr Wettbewerb im Sinne der Konsumenten Sunrise formuliert in der heute eingegebenen Stellungnahme gestützt auf den vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösungsansatz konkrete Änderungsvorschläge. Danach wäre insbesondere bei passiven Infrastrukturen wie Kabelkanälen auf die tatsächlichen Kosten abzustellen. Unzulässig wäre damit auch die mehrfache Abschreibung von Anlagen, wie sie heute von Swisscom praktiziert wird. Nach Auffassung von Sunrise kann die heute bestehende Diskriminierung alternativer Anbieter nur so beseitigt werden. Von einer Belebung des Wettbewerbs würden vor allem die Endkunden profitieren. Tiefere Zugangspreise ermöglichen auch neue Investitionen der alternativen Anbieter in eigene Infrastruktur. Des Weiteren fordert Sunrise, dass die ComCom gestützt auf das Fernmeldegesetz der marktbeherrschenden Anbieterin für den regulierten Netzbereich die Pflicht zur getrennten Rechnungslegung auferlegt. Damit könnte die vom Gesetz geforderte Transparenz entschieden verbessert werden.

Kontakt:

Sunrise Medienstelle
Sunrise Communications AG
Binzmühlestrasse 130
8050 Zürich
Media Hotline: 0800 333 000
media@sunrise.net
www.sunrise.ch

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