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Bundesamt für Veterinärwesen

Ab 1. Oktober neues EU-Zeugnis für Hunde und Katzen - Deutschland macht Ausnahme

(ots)

Wer nach dem 1. Oktober mit Hund oder Katze in die Europäische Union (EU) reist, muss vorübergehend zusätzlich zu den Impfdokumenten eine amtstierärztliche Bescheinigung mitführen. Bereits im November wird die Bescheinigung durch einen neuen Heimtierausweis ersetzt, der Reisen mit Tieren in die EU wieder leichter machen wird. Für Reisen nach Deutschland entfällt die Bescheinigung gar in den meisten Fällen: Das Nachbarland akzeptiert unter gewissen Bedingungen bis am 2. Juli 2005 noch den herkömmlichen Impfausweis. In jedem Fall muss das Tier bei Reisen in die EU jedoch mit einem Mikrochip oder einer lesbaren Tätowierung gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein.

Die neue Veterinärbescheinigung muss, nachdem ein Tierarzt oder 
eine Tierärztin diese ausgefüllt hat, noch von einem Amtstierarzt 
(wie Kantonstierarzt, Bezirkstierarzt,...) beglaubigt werden. Das 
Dokument ist nur während vier Monaten gültig. Dennoch müssen 
Tierhalter das Dokument höchstens einmal ausstellen lassen. Die 
Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte bereitet zur Zeit einen 
Heimtierausweis vor. Dieser soll bis November dieses Jahres 
vorliegen und wird sowohl die Veterinärbescheinigung wie den 
heutigen Impfausweis ersetzen. Den künftigen Heimtierausweis werden 
wieder alle Tierärzte in der Schweiz ausfüllen können.
Deutschland verzichtet bis am 2. Juli 2005 auf die 
Veterinärbescheinigung. Dies jedoch nur, wenn der Tierhalter über 
einen Impfausweis verfügt, der vor dem 1. Oktober ausgestellt worden 
und in dem eine noch gültige Tollwutimpfung verzeichnet ist. 
Zusätzlich sollten Dokumente mitgeführt werden, in denen das Datum 
der Kennzeichnung des Tieres ersichtlich ist.
Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung 
nötig. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt 
erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die 
30-tägige Wartefrist entfällt bei jährlich nachgeimpften Tieren. Die 
neuen Vorschriften gelten ausschliesslich für Reisen mit höchstens 
fünf Heimtieren.
Für die Einreise oder Rückreise mit Heimtieren in die Schweiz 
ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen. Reisende sollten sich 
rechtzeitig erkundigen - zum Beispiel auf der Webseite des BVET 
(www.bvet.admin.ch) oder bei ihrem Tierarzt/ihrer Tierärztin. So ist 
zur Einreise oder Rückreise mit Hunden oder Katzen aus Tollwut- 
Ländern vorgängig eine Bewilligung beim BVET zu beantragen. Dies ist 
etwa bei den meisten der neuen EU-Mitgliedsstaaten nötig. Für 
Frettchen, die rechtlich als Wildtiere gelten, muss vor der Einreise 
immer eine Bewilligung vom BVET eingeholt werden.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft: Marcel Falk, Kommunikation BVET, Tel. 031 / 323 84 96

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