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Bundesamt für Veterinärwesen

Importstopp für Vögel aus allen Ländern mit Geflügelpest

(ots)

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) verbietet seit Freitag auch die Einfuhr von Ziervögeln aus allen von der Geflügelpest betroffenen Ländern Ostasiens. Diese Verordnung ist eine rechtliche Präzisierung des vor einer Woche erlassenen Importstopps. Damals hat das BVET den Import von lebendem Geflügel und dessen Produkten aus der Region verboten.

Faktisch unterbindet das Verbot von heute Freitag neu nur die 
Einfuhr von Kanarienvögeln. Für alle anderen Ziervögel muss generell 
vor der Einfuhr eine Bewilligung vom BVET eingeholt werden. Ein 
Bewilligungsstopp gilt jedoch schon seit vergangener Woche. 2003 
wurden keine Bewilligungen für den Import von lebenden Vögeln aus 
Ostasien beantragt. Auch sind keine Importe von Kanarienvögeln aus 
dem Raum bekannt.
Eine Bewilligung müssen auch Importeure von Geflügelfleisch und - 
produkten (etwa Federn) beantragen. Auch hier gilt seit vergangener 
Woche für Importe aus den von der Geflügelpest betroffenen Ländern 
Ostasiens ein Stopp. Mit dem Importverbot schützt das BVET die 
heimische Geflügelzucht vor einer Einschleppung der klassischen 
Geflügelpest, auch Geflügelgrippe oder Aviäre Influenza genannt. Für 
den Menschen ist der Konsum von Geflügelfleisch dagegen 
unbedenklich.
Die Geflügelpest ist eine für Vögel hochansteckende Seuche. Zur 
Zeit sind zehn Länder Asiens von der Krankheit betroffen: 
Indonesien, Japan, Kambodscha, Laos, Pakistan, Republik Korea, 
Thailand, Vietnam, Taiwan (Chinesisch Taipeh) und China (inklusive 
Hongkong und Macao). In der Schweiz ist die Seuche seit 1930 nicht 
mehr aufgetreten.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft:	
Marcel Falk, Sprecher BVET	
031 / 323 84 96

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