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Bundesamt für Veterinärwesen

Maul- und Klauenseuche: Weitere Lockerung der Massnahmen

Bern (ots)

Aufgrund einer neuen Lagebeurteilung betreffend die
Maul- und Klauenseuche in Europa lockert das Bundesamt für
Veterinärwesen die Schutzmassnahmen weiter. In Frankreich und Irland
sind seit dem 23. bzw. dem 22. März keine neuen Fälle von Maul- und
Klauenseuche mehr aufgetreten. Eine neue Lagebeurteilung des BVET
erlaubt jetzt die Schutzmassnahmen an der Grenze punktuell weiter zu
lockern.
Die Erleichterungen gelten für alle Mitgliedstaaten der EU mit
Ausnahme von Grossbritannien und den Niederlanden und sie betreffen
namentlich Lamm und Gitzifleisch, Wildbret, Fleischerzeugnisse sowie
lebende Tiere.
Zwar hat die Epidemie auch in Grossbritannien ihren Höhepunkt
deutlich überschritten. Zur Zeit werden nur noch 3-5 neue Fälle pro
Tag entdeckt, gegenüber 50-60 Fällen pro Tag noch vor einigen Wochen.
Dennoch bleiben die Massnahmen gegenüber Grossbritannien und den
Niederlanden vorläufig in Kraft.
Ab dem 23. Mai dürfen lebende Klauentiere aus dem EU-Raum (ohne
Grossbritannien und Niederlande) wieder in die Schweiz verbracht
werden - unter Einhaltung der üblichen Absonderung von 30 Tagen im
Exportland und von 21 Tagen Quarantäne in der Schweiz.

Kontakt:

Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel. +41 31 323 84 96

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  • 23.04.2001 – 12:16

    Lockerung der Schutzmassnahmen gegen Maul- und Klauenseuche

    Bern (ots) - Aufgrund einer neuen Risikobeurteilung der Situation um die Maul- und Klauenseuche in Europa lockert das Bundesamt für Veterinärwesen die Schutzmassnahmen gegenüber Frankreich und Irland. In Frankreich und Irland sind seit einem Monat keine neuen Fälle von Maul- und Klauenseuche mehr aufgetreten. Eine neue Risikoanalyse des BVET erlaubt jetzt die Lockerung der Schutzmassnahmen gegenüber diesen ...