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BK: Bundesrat hebt überholte Notrechtserlasse auf

Bern (ots)

Der Bundesrat hat insgesamt 23 gegenstandslos
gewordene Erlasse aufgehoben, die er seinerzeit im Hinblick auf den 
Eintritt ausserordentlicher Ereignisse vorsorglich genehmigt oder 
zur Kenntnis genommen hatte. Damit wird das in den 90er Jahren von 
der Bundeskanzlei im Einvernehmen mit den Departementen eingeleitete 
Projekt "Bereinigung des Notrechts des Bundes" beendet.
Der Bundesrat hatte vor allem in der Zeit zwischen 1950 und 1985 
verschiedene von den Departementen erarbeitete Erlasse vorsorglich 
genehmigt oder zur Kenntnis genommen. Damit sollte sichergestellt 
werden, dass den möglichen Bedrohungsszenarien mit rechtlichen 
Mitteln begegnet werden könnte.
Die mit dem Ende des Kalten Krieges eingetretene Veränderung der 
sicherheitspolitischen Lage, der seither erfolgte Ausbau des 
ordentlichen Rechts sowie veränderte Vorstellungen haben dazu 
geführt, dass die noch vorhandenen vorbereiteten Notrechtserlasse 
aus heutiger Sicht als überholt und nicht mehr tauglich zu 
betrachten sind.
Der Bundesrat traf seinen Entscheid gestützt auf den Antrag einer in 
den 90er Jahren eingesetzten interdepartementalen, von der 
Bundeskanzlei geleiteten Arbeitsgruppe "Bereinigung des Notrechts 
des Bundes".
In Zukunft sollen die erforderlichen Bestimmungen situativ, das 
heisst jeweils erst unmittelbar vor dem Eintritt einer 
ausserordentlichen Situation, erlassen werden. Dabei ist vermehrt 
von den im ordentlichen Recht bestehenden besonderen Bestimmungen 
auszugehen, die den Bundesrat ermächtigen, entsprechende Massnahmen 
zu treffen. Diese Bestimmungen sollen auf ihre Zweckmässigkeit, 
Notwendigkeit und Aktualität hin überprüft werden. Zur Unterstützung 
dieses Anliegens sollen für Bundesstellen, die Erlasse vorbereiten, 
Hilfestellungen in Form von besonderen Anleitungen erarbeitet 
werden.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
Bern, 16. Juni 2003
Weitere Auskünfte
Thomas Sägesser, Sektion Recht, Tel. 031 322 41 51
Laurenz Rotach, Sektion Recht, Tel. 031 322 37 28

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