BK: Bundesrat hebt überholte Notrechtserlasse auf
Bern (ots)
Der Bundesrat hat insgesamt 23 gegenstandslos gewordene Erlasse aufgehoben, die er seinerzeit im Hinblick auf den Eintritt ausserordentlicher Ereignisse vorsorglich genehmigt oder zur Kenntnis genommen hatte. Damit wird das in den 90er Jahren von der Bundeskanzlei im Einvernehmen mit den Departementen eingeleitete Projekt "Bereinigung des Notrechts des Bundes" beendet.
Der Bundesrat hatte vor allem in der Zeit zwischen 1950 und 1985 verschiedene von den Departementen erarbeitete Erlasse vorsorglich genehmigt oder zur Kenntnis genommen. Damit sollte sichergestellt werden, dass den möglichen Bedrohungsszenarien mit rechtlichen Mitteln begegnet werden könnte.
Die mit dem Ende des Kalten Krieges eingetretene Veränderung der sicherheitspolitischen Lage, der seither erfolgte Ausbau des ordentlichen Rechts sowie veränderte Vorstellungen haben dazu geführt, dass die noch vorhandenen vorbereiteten Notrechtserlasse aus heutiger Sicht als überholt und nicht mehr tauglich zu betrachten sind.
Der Bundesrat traf seinen Entscheid gestützt auf den Antrag einer in den 90er Jahren eingesetzten interdepartementalen, von der Bundeskanzlei geleiteten Arbeitsgruppe "Bereinigung des Notrechts des Bundes".
In Zukunft sollen die erforderlichen Bestimmungen situativ, das heisst jeweils erst unmittelbar vor dem Eintritt einer ausserordentlichen Situation, erlassen werden. Dabei ist vermehrt von den im ordentlichen Recht bestehenden besonderen Bestimmungen auszugehen, die den Bundesrat ermächtigen, entsprechende Massnahmen zu treffen. Diese Bestimmungen sollen auf ihre Zweckmässigkeit, Notwendigkeit und Aktualität hin überprüft werden. Zur Unterstützung dieses Anliegens sollen für Bundesstellen, die Erlasse vorbereiten, Hilfestellungen in Form von besonderen Anleitungen erarbeitet werden.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI Information und Kommunikation
Bern, 16. Juni 2003
Weitere Auskünfte Thomas Sägesser, Sektion Recht, Tel. 031 322 41 51 Laurenz Rotach, Sektion Recht, Tel. 031 322 37 28