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Staatskanzlei Luzern

Asylzentrum in Kriens: Bauauftrag wird ausgeschrieben

Luzern (ots)

Wegen der akuten Engpässe bei der Unterbringung Asylsuchender beauftragte der Luzerner Regierungsrat 2012 eine kirchennahe gemeinnützige Genossenschaft mit der Planung eines neuen Asylzentrums. Dass der Auftrag direkt vergeben wurde, wird jetzt vom Kantonsgericht in einem Urteil beanstandet. Der Investorenvertrag mit Pandocheion bleibt gültig und die bisherige Planung ist davon nicht betroffen. Der bevorstehende Bauauftrag wird öffentlich ausgeschrieben.

Der Regierungsrat beauftragte im Jahr 2012 eine gemeinnützige Genossenschaft mit der Projektierung eines neuen Asylzentrums in Kriens. Das Vorhaben war dringlich: Wegen der stark gestiegenen Zahl Asylsuchender herrschte ein akuter Mangel an Unterkunftsplätzen. Verschiedene Projekte für neue Zentren wurden von den Standortgemeinden und der Bevölkerung vehement bekämpft, so in Fischbach und Weggis. Als einzige Handlungsalternative stand die Direktzuteilung von Asylsuchenden an die Gemeinden im Raum. Um diese Zwangsmassnahme abzuwenden, appellierte der Regierungsrat an die Landeskirchen, bei der Suche nach Lösungen zu helfen.

Landeskirchen bieten Lösung

Die Gründung der gemeinnützigen Genossenschaft Pandocheion war die Antwort der Landeskirchen auf diesen Aufruf. Pandocheion erklärte sich bereit, eine kantonale Parzelle im Krienser Grosshof für 30 Jahre im Baurecht zu übernehmen und dort ein Asylzentrum zu bauen, dieses an den Kanton zu vermieten, die Mietverpflichtung des Kantons auf zehn Jahre zu beschränken und das unternehmerische Risiko für die Bewirtschaftung des Gebäudes anschliessend selber zu tragen.

Nach Auffassung des Regierungsrates war die Direktvergabe des Auftrags an Pandocheion zulässig. Der Regierungsrat stützt sich auf eine Bestimmung im kantonalen Vergaberecht, wonach in Ausnahmesituationen kein öffentliches Vergabeverfahren durchzuführen ist. Die Vergabe war insofern dringlich, als das Risiko obdachloser Asylsuchender und eine schwer wiegende Störung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit abgewendet werden mussten.

Rechtsklarheit für künftige Verfahren

Dieser Beurteilung hat sich nun aber das Luzerner Kantonsgericht nicht angeschlossen. Nach Meinung des Gerichts war der Unterkunftsengpass grundsätzlich absehbar, der Auftrag hätte gemäss Binnenmarktgesetz öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Damit gibt das Kantonsgericht der eidgenössischen Wettbewerbskommission Weko Recht, die gegen den Zuschlag des Regierungsrates Beschwerde erhoben hatte.

Das Kantonsgericht bestätigt allerdings in seinem schriftlichen Urteil vom 12. Februar 2014, «dass die Schaffung von neuen Asylzentren im Kanton Luzern - wie fast überall in der Schweiz - eine gesellschaftlich ausserordentlich schwierige Aufgabe ist». Die bundes- und völkerrechtliche Verpflichtung zur menschenwürdigen Beherbergung von Flüchtlingen sei «eine eminent wichtige öffentliche Aufgabe, die in Kollision zu anderen Aufgaben oder gesetzlichen Vorgaben stehen kann». Die Bemühungen des Luzerner Regierungsrates im konkreten Fall seien grundsätzlich «anzuerkennen und politisch verständlich» (das Urteil kann auf der Site www.gerichte.lu.ch/rechtsprechung mit der Fallnummer 7H 13 98 konsultiert werden).

Vertrag mit Pandocheion bleibt gültig - Bauauftrag wird ausgeschrieben

Sowohl die Weko wie das Luzerner Kantonsgericht sind sich einig, dass die Beschwerde «primär der Schaffung von Rechtsklarheit mit Bezug auf künftige Vergabeverfahren dient und im konkreten Beschaffungsverfahren der öffentliche Auftraggeber durch die Beschwerde nicht gehindert ist, den Auftrag nach seinen Vorstellungen zu vergeben». Am Vertrag mit der Genossenschaft Pandocheion, welche ein erhebliches wirtschaftliches Risiko eingegangen ist, kann somit festgehalten werden.

Den überwiegenden Hauptteil der Investitionen von rund 5 Millionen Franken machen die eigentlichen Bauarbeiten aus. Wegen der Verzögerung durch die Umzonungsinitiative befindet sich das Asylzentrum Grosshof derzeit noch im Baugesuchsverfahren. Sobald der positive Entscheid der Krienser Baubewilligungsbehörde vorliegt, wird die Genossenschaft Pandocheion den Bauauftrag öffentlich ausschreiben.

Kontakt:

Regierungsrat Guido Graf
Gesundheits- und Sozialdirektor
Tel. 041 228 60 81 (erreichbar am 19.3.2014 von 15:00 bis 16:00 Uhr)

Florian Flohr
Präsident der gemeinnützigen Genossenschaft Pandocheion
Tel 079 798 66 86 (erreichbar am 19.3.2014 ab 14:00 Uhr)

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