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Gesundheitskommission will dezentrale Betreuung für behinderte Erwachsene erhalten

Luzern (ots)

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates behandelte eine Petition, welche zum Ziel hat, dezentrale Angebote für Erwachsene mit Behinderungen im Kanton Luzern zu erhalten und eine Konzentration der Angebote am Standort der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern (SSBL) in Rathausen zu vermeiden. Die GASK (Vorsitz Romy Odoni, FDP. Die Liberalen, Rain) nahm in diesem Zusammenhang Kenntnis von der Absicht der SSBL, zwischen 2012 und 2016 die Zahl der Standorte für die Betreuung von Erwachsenen mit Behinderungen von 19 auf 15 und die Zahl der Wohnplätze auf der Landschaft von 180 auf 140 zu reduzieren. Gleichzeitig soll das Angebot an Betreuungsplätzen in Rathausen von 124 auf 176 erhöht werden. Die SSBL macht dafür geltend, dass in vier bestehenden Wohngruppen die vorhandene Baustruktur den heutigen Anforderungen für die Pflege und den Bedürfnissen von Erwachsenen mit Behinderungen nicht mehr genügen und Wohnplätze in Rathausen mit dem Pflegeschwerpunkt schwerer mehrfacher Behinderungen und stark herausfordernden Verhaltens Vorteile aufweisen.

Obwohl die Kommission sich den Überlegungen der SSBL für eine Aufhebung von nicht mehr zeitgemässen Standorten nicht verschliesst, ist sie der Überzeugung, dass neben dem Hauptstandort Rathausen dezentrale Angebote insbesondere auch für Angehörige von Menschen mit Behinderungen weiterhin von hoher Bedeutung sind. Damit sind Besuche einfacher zu gestalten und an dezentralen Standorten ist auch eher Gewähr geboten, dass sich Wohngruppen in dörfliche Strukturen integrieren können. Rathausen anderseits weist eine ungenügende Anbindung an den öffentlichen Verkehr auf und eine Integration in eine Dorfgemeinschaft fehlt. Nach Meinung der GASK sollen Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen in erster Linie den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen.

Die GASK hat deshalb ein dringliches Postulat eingereicht, worin der Regierungsrat aufgefordert wird zu prüfen, in welchem Mass die dezentrale Betreuung von Menschen mit Behinderungen Sinn macht. Vor allem möchte die Kommission geprüft wissen, ob die geplante Reduktion von dezentralen Wohnplätzen auf der Landschaft dem Grundsatz Integration vor Separation des Kantons entspricht. Mit dem Postulat fordert die Kommission den Regierungsrat auf, über den Leistungsauftrag, den die SSBL mit dem Gesundheits- und Sozialdepartement abschliesst, hinsichtlich der Betreuung von Menschen mit Behinderungen auf den Erhalt oder die Neuschaffung von dezentralen Angeboten einzuwirken.

Kontakt:

Romy Odoni
Präsidentin GASK
Tel.: +41/79/219'81'20

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