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Regierungsrat will eine Volksabstimmung über die Übertragung der Spitalbauten

Luzern (ots)

Sperrfrist bis und mit Mittwoch, 21. Oktober 2009
Der Regierungsrat will die Übertragung der Spitalbauten an das 
Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie dem Referendum 
unterstellen. Falls der Kantonsrat dem Antrag zustimmt, findet die 
Volksabstimmung voraussichtlich im Frühjahr 2010 statt.
Am 1. September 2009 hat der Regierungsrat beschlossen, die 
Spital- und Klinikgebäude den beiden Unternehmen Luzerner 
Kantonsspital (LUKS) und Luzerner Psychiatrie (lups) in Form einer 
Sacheinlage im Baurecht zu übertragen. Dabei stützte er sich auf §28 
des Spitalgesetzes. Dort steht, dass der Regierungsrat die Gebäude 
den Unternehmen übertragen kann und dass die Übertragung der 
Genehmigung des Kantonsrates bedarf.
Der Regierungsrat ging in seiner Botschaft an den Kantonsrat davon
aus, dass der Genehmigungsbeschluss nicht referendumsfähig ist.
Inzwischen wurde von verschiedener Seite die Forderung laut, dass 
über eine so wichtige Frage das Volk abstimmen müsse. Der 
Regierungsrat liess deshalb die Frage noch einmal überprüfen, ob es 
aus rechtlicher Sicht möglich wäre, den Beschluss dem Referendum zu 
unterstellen. Dies wäre dann der Fall, wenn die Übertragung als 
Ausgabe qualifiziert werden kann.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist unbestritten, dass die Übertragung 
für den Kanton keine Ausgabe bedeutet. Die vorgeschlagene Transaktion
vermindert das Staatsvermögen nicht, da die Übertragung bilanz- und 
erfolgsneutral erfolgt. Aus rechtlicher Sicht lässt sich aber 
argumentieren, dass die Gebäude als Vermögensgegenstände aus der 
Staatsrechnung ausgebucht und in Form von Anstaltsvermögen wieder 
eingebucht werden. Auch wenn die Immobilien in der Rechnung der 
(kantonseigenen) Spitäler wieder erscheinen, ändert sich die 
Zuständigkeit. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet kann man 
sagen, dass die Übertragung aus finanzrechtlicher Sicht eine Ausgabe 
darstellt.
Der Regierungsrat wird deshalb den vorberatenden Kommissionen des 
Kantonsrats beantragen, den Genehmigungsbeschluss so abzuändern, dass
er dem obligatorischen Referendum untersteht.
Bitte beachten Sie die Sperrfrist bis und mit Mittwoch, 21. 
Oktober 2009

Kontakt:

Markus Dürr Regierungsrat
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: markus.duerr@lu.ch

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