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Bundesgericht gibt der Luzerner Regierung und dem Kantonsrat Recht

Luzern (ots)

Der Grundsatz der Einheit der Materie sei durch die
Abstimmungsvorlage betreffend Wegweisung, Littering und unbefugtes
Plakatieren, über die am 8. Februar 2009 abgestimmt wird, nicht
verletzt. Das hat das Bundesgericht in seinem Urteil vom 21. Januar
2009 festgehalten.
Der Luzerner Regierungsrat und auch der Kantonsrat haben die
verschiedenen Massnahmen deshalb in einer Vorlage zusammengefasst,
weil sie einen gemeinsamen Zweck darin sehen: den öffentlichen Raum
durch Repression sicherer und sauberer zu machen. Das "Bündnis Luzern
für Alle!" hat dadurch den Grundsatz der Einheit der Materie als
verletzt angesehen und beim Bundesgericht Stimmrechtsbeschwerde
erhoben.
Der Grundsatz der Einheit der Materie ist in der Bundesverfassung
festgehalten und ist bei allen Vorlagen zu beachten, die den
Stimmberechtigten zum Entscheid unterbreitet werden. Mehrere
Sachfragen dürfen nur dann in einer Vorlage vereint werden, wenn ein
innerer sachlicher Zusammenhang zwischen diesen Fragen besteht. Der
sachliche Zusammenhang kann sich beispielsweise aus einem gemeinsamen
Zweck ergeben.
Unbestritten war, dass die Vorlage auf unterschiedliche
parlamentarische Vorstösse zurückgeht, welche der Regierungsrat in
seiner Botschaft an den Kantonsrat zusammenfasste. Nach dem
Bundesgericht ist ein solches Vorgehen nicht ungewöhnlich. Weiter
hält es fest, dass die verschiedenen Massnahmen im Dienste der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen und insoweit einen
sachlichen inneren Zusammenhang aufweisen.

Kontakt:

Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig
Tel.: +41/41/228'59'11 (13.00 - 13.45 Uhr)

Reto Ruhstaller, Rechtsdienst JSD
Tel.: +41/41/228'59'22

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