Finanzreform 08 und Änderung des Finanzausgleichs in der Vernehmlassung: Eine Chance für den Kanton Luzern und die Gemeinden
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern schickt das Projekt Finanzreform 08 sowie die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in die Vernehmlassung. Die beiden Vorlagen betreffen die finanzielle Zukunft des Kantons und insbesondere der Gemeinden direkt. Die Gemeinden wirkten denn auch im Projekt und in allen Teilprojekten aktiv mit. Der Regierungsrat und der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) erachten die Finanzreform 08 und die Änderung des Finanzausgleichs als grosse Chance.
In der Finanzreform 08 sind die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) und die neue Aufgabenzuteilung zwischen Kanton und Gemeinden zusammengefasst. Gleichzeitig gehen die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes in die Vernehmlassung, die aufgrund des Wirkungsberichts 2005 zum Finanzausgleich eingeleitet wurden. Und schliesslich hat indirekt die Steuergesetzreform 2008 gewisse Auswirkungen auf die Projekte; deshalb werden deren finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden ebenfalls ausgewiesen.
Umsetzung der NFA
Hauptziel der Finanzreform 08 ist die Umsetzung der NFA. Im November 2004 haben die Schweizer Stimmberechtigten zur NFA klar ja gesagt. Mit der NFA werden Finanzströme von mehreren Milliarden Franken neu geregelt. Das hat wesentliche Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden, aber auch auf Dritte. Die Umsetzung ist auf Kurs; die NFA soll auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Die NFA bringt eine wesentlich klarere Aufgabenzuweisung zwischen Bund und Kantonen und eine klarere Regelung der Finanzströme. Die Kantone erhalten dadurch grössere Gestaltungsfreiheiten. Der Kanton Luzern erfährt durch die NFA eine finanzielle Entlastung um 38 Mio. Franken. Diese Mittel kann er frei einsetzen. Eine Entlastung erhofft sich der Kanton Luzern auch von der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit (IRV). Als Hauptzentrum der Zentralschweiz bietet der Luzern viele Dienstleistungen an, von denen auch die umliegenden Kantone profitieren. Mit der NFA wird sichergestellt, dass solche Dienstleistungen angemessen abgegolten werden.
Neuzuteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden
Der Kanton Luzern nimmt die Umsetzung der NFA zum Anlass für eine gründliche Überprüfung der Aufgabenzuteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die Entflechtung der Aufgaben und deren Neuzuteilung sollen gleichzeitig mit der Umsetzung der NFA erfolgen. Als Grundprinzip für die Neuzuteilung der Aufgaben galt ursprünglich die Haushaltneutralität. Der Regierungsrat hat nach Verhandlungen mit dem VLG jedoch beschlossen, aus den zusätzlichen NFA-Mitteln des Bundes den Gemeinden einen Anteil von 20 Mio. Franken zukommen zu lassen.
Die Aufgabenreform Kanton-Gemeinden als Teil der Finanzreform 08 ist eigentlich eine Weiterführung der Projekte Luzern '99 und Gemeindereform 2000+. Das Ziel ist letztlich eine klare Zuweisung der Aufgaben an Kanton und Gemeinden und damit auch eine Stärkung der Gemeinden. Die Gemeinden sollen in der Lage sein, die ihnen zugewiesenen Aufgaben möglichst autonom zu erfüllen. Rund 350 Aufgaben wurden in den letzten Monaten in verschiedenen Teilprojekten überprüft. Die meisten von ihnen konnten in den Projektgremien mit Kantons- und Gemeindevertretungen abschliessend bearbeitet, d.h. eindeutig zugewiesen werden.
Wirkungsbericht Finanzausgleich
Aus dem Wirkungsbericht 2005 zum Finanzausgleich, der vom Grossen Rat zustimmend zur Kenntnis genommen worden ist, resultierte der Auftrag, den einwohnerabhängigen Ressourcenausgleich und die Zentrumsbeiträge zu überprüfen. Beim Ressourcenausgleich soll nun die Spannbreite der Mindestausstattung von 70-95 Prozent auf 81-92 Prozent reduziert werden. Die Zentrumsbeiträge werden für die Regionszentren von 12,5 auf vier Prozent; für die Subzentren von sechs auf zwei Prozent verringert. Für die Kleinzentren sollen die bisherigen Zuschläge von sechs Prozent ganz wegfallen.
Beim horizontalen Finanzausgleich wird die unterschiedliche Abschöpfung zwischen den Gemeinden nivelliert. Alle Gemeinden - mit Ausnahme der Stadt Luzern, deren Ressourcenindex 100 übersteigt - werden in Zukunft den gleichen Prozentsatz an Abschöpfung erbringen.
Diese Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes haben erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinden. Wegen der engeren Skala bei der Mindestausstattung führen sie vor allem zu Verlusten für kleinere Gemeinden und ressourcenschwache Regionszentren, mittelgrosse und grosse Gemeinden werden dagegen begünstigt.
Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2008
Mit der Steuergesetzrevision 2008 (Botschaft 141) soll die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Luzern durch Steuerentlastungen verbessert werden. Der Kanton möchte vor allem für mittlere Einkommen und Vermögende attraktiver werden und auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen besser gestellt werden. Die Reform hat aber allein für die Gemeinden einen Netto-Ausfall von 110 Mio. Franken zur Folge. Der VLG hatte Ende 2005 darauf hingewiesen, dass die finanziellen Belastungen für die Gemeinden durch Finanzreform 08 und Steuergesetzrevision 2008 zu hoch seien. Der Kanton sieht deshalb verschiedene Massnahmen zur Entlastung der Gemeinden vor:
- Finanzreform 08: Die Gemeinden werden entgegen der geplanten Haushaltneutralität mit jährlich rund 20 Mio. Franken entlastet.
- Sonderbeitrag Finanzausgleichsgesetz: Der Topf für Sonderbeiträge (über 42 Millionen Franken) wird Ende 2008 aufgebraucht sein. Der Kanton äufnet diesen wieder in vergleichbarer Höhe zur Unterstützung von Gemeindefusionen.
- Finanzierung Gemeindeanteil an IV-Beiträge 2007: Der Kanton finanziert den Gemeindeanteil an nachschüssigen Beiträgen an die IV von 8,7 Mio. Franken.
- Mittelreservation für den Systemwechsel bei der kantonalen Heimfinanzierung: Der Kanton übernimmt den Gemeindeanteil in der Höhe von 22,5 Mio. Franken am Gesamtbetrag von 45 Mio. Franken.
- Reduzierung des Gemeindeanteils an den Folgekosten des Hochwassers 2005: Die Beiträge der Gemeinden für Sofortmassnahmen und Folgeprojekte werden auf 16 Prozent festgelegt (der normale Satz beträgt 20 bis 30 Prozent).
Globalbilanzen
Die Auswirkungen der Finanzreform 2008 sowie jene der Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes und der Steuergesetzrevision 08 sind für die rund 350 bearbeiteten Aufgaben sowohl für den Kanton als auch für sämtliche Gemeinden in so genannten Globalbilanzen dargestellt. In fünf Globalbilanzen werden dabei die Auswirkungen der drei Reformen auf die Gemeinden einzeln und kombiniert dargestellt (siehe auch Grafik):
1. Globalbilanz: Finanzreform 08
2. Globalbilanz: Änderung Finanzausgleich
3. Globalbilanz: Auswirkungen von Finanzreform 08 und Finanzausgleichsgesetz kombiniert
4. Globalbilanz: Steuergesetzrevision 2008
5. Globalbilanz: Auswirkungen von Finanzreform 08, Änderung Finanzausgleich und Steuergesetzrevision 2008 kombiniert.
Zu den Globalbilanzen ist dieser Medienmitteilung eine Grafik beigefügt www.lu.ch/download/sk/mm_photo/3189_vn_uebersicht_globalbilanzen.pdf
Bilder http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/3189_vn_uebersicht_globalbilanz en.pdf
Kontakt:
Daniel Bühlmann, Finanzdirektor
Tel. direkt: +41/41/228'55'41
Kurt Stalder, Gesamtprojektleiter Finanzreform 08
Tel. direkt: +41/41/228'55'43
Heinz Bösch, Stv. Gesamtprojektleiter Finanzreform 08
Tel. direkt: +41/41/228'57'99