Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des kantonalen Lotteriegesetzes eröffnet
Luzern (ots)
Der Regierungsrat gibt die Änderung des kantonalen Lotteriegesetzes in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 15. Februar 2006.
Die Änderung des Lotteriegesetzes steht im Zusammenhang mit der interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten. Mit dem Beitritt zu dieser interkantonalen Vereinbarung verpflichten sich alle Kantone, die Verteilinstanz und die Verteilkriterien für die Lotteriegelder im kantonalen Recht verbindlich festzulegen.
Diese Vorschriften sind im Lotteriegesetz des Kantons Luzern zu ergänzen. Die Verwendung der Reinerträge aus den Lotterien und Wetten bleibt nach wie vor Sache des Kantons. Im Sinne der geforderten Transparenz sollen die aus Lotteriegeldern gesprochenen Beträge künftig im Rahmen der Staatsrechnung nach Departementen und Fachgebieten offen gelegt werden.
Das Zustandekommen der Vereinbarung ist für die Kantone von grosser Bedeutung. Damit können die Kompetenzen der Kantone im Lotteriewesen und die Einnahmen des Lotteriefonds beibehalten werden.
Falls die Kantone keine Vereinbarung abschliessen, wird der Bund das Lotteriegesetz wie vorgesehen revidieren und dabei versuchen, für die Bewilligung eine Bundeskompetenz zu schaffen. Dies haben die Diskussionen in der Expertenkommission des Bundes gezeigt, die den inzwischen vorläufig gestoppten Revisionsentwurf erarbeitet hatte. Die Kantone würden damit riskieren, dass die Bewilligungsgebühren und die bisherigen Gewinnanteile der kantonalen Lotterie- und Sportfonds ganz oder teilweise an den Bund fliessen. Im Jahr 2004 machten die Einnahmen aus Lotterie- und Sportfonds im Kanton Luzern fast 15 Millionen Franken aus.
Die Vernehmlassungsunterlagen werden umgehend an die Parteien, die Departemente und den Verband Luzern Gemeinden versandt. Sie sind für weitere Interessierte, vor allem Vereine, Verbände und Institutionen, im Internet abrufbar unter www.lu.ch/jsd_vernehmlassungen.
Kontakt:
Alexander Lieb
Stv.- Departementssekretär Justiz-
und Sicherheitsdepartement
Telefonisch erreichbar am 15.12. von 10 bis 12 Uhr
Tel. +41/(0)41/228'59'21