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Staatskanzlei Luzern

Fahrzeugwechsel per Post erledigen

Luzern (ots)

Formular ausfüllen, Fahrzeugpapiere per Post an das
Strasssenverkehrsamt zustellen und die Kontrollschilder ans neue
Fahrzeug umhängen - so einfach ist der Fahrzeugwechsel.
Was im Kanton Luzern seit Jahren gängige Praxis ist, wird ab dem
1. März in der ganzen Schweiz möglich sein: Der Fahrzeugwechsel auf
dem Postweg. Der Bundesrat hat dafür die bisher fehlenden
Rechtsgrundlagen geschaffen. Als Nachweis für die Postaufgabe der
Fahrzeugpapiere hat die Halterin oder der Halter neu ein amtliches
Formular auszufüllen. Dieses berechtigt bis zur Zustellung des neuen
Fahrzeugausweises für Fahrten in der Schweiz. Die Schilder dürfen ab
Postaufgabe der Fahrzeug- und Versicherungspapiere umgehängt werden.
Das Strassenverkehrsamt stellt den Fahrzeugausweis dem Kunden innert
wenigen Tagen mit A-Post zu.
Die Bedingungen im Einzelnen
Sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind, können
Fahrzeughalterinnen und -halter ein amtlich geprüftes Fahrzeug vor
der Erteilung des Fahrzeugausweises verwenden.
  • Das Fahrzeug muss die Kontrollschilder jenes Fahrzeugs tragen, welches ausser Verkehr gesetzt werden soll.
  • Die erforderlichen Fahrzeug- und Versicherungspapiere zur Einlösung des Fahrzeugs wurden dem Strassenverkehrsamt im Original gemeinsam mit einer Kopie des Formulars "vorläufige Verkehrsberechtigung" zugestellt.
  • Das Original des Formulars ist im Fahrzeug mitzuführen.
Die Verwendung des neuen Fahrzeugs unterliegt folgenden
Beschränkungen:
  • Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt nur für Fahrten in der Schweiz.
  • Anstelle eines leichten Fahrzeuges (z.B. Personenwagen) darf nicht ein schweres Fahrzeug (z.B. Lastwagen) vorläufig in Verkehr gesetzt werden.
  • Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt während maximal 30 Tagen ab Gültigkeit des Versicherungsnachweises.
  • Für Fahrzeuge, die provisorisch immatrikuliert sind oder mit Tagesausweis verwendet werden, ist die vorläufige Verkehrsberechtigung nicht gestattet.
Detaillierte Informationen sind unter www.stva-lu.ch enthalten.
Dort kann auch das Formular ausgedruckt werden. Weitere Auskünfte
erteilt die Fahrzeugzulassung (+41/41/318'18'11).

Kontakt:

Kurt Kaelin
Amtschef
Tel. +41/41/318'19'92

Kurt Eicher
Bereichsleiter Fahrzeugzulassung
Tel. +41/41/318'18'31

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