Asylinitiative: Der Kanton Luzern zählt nicht nach
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern werden die Stimmzettel der vor zehn Tagen durchgeführten eidgenössischen Volksabstimmung über die Asylinitiative nicht nachgezählt, obwohl für die Ermittlung der Resultate in rund 40 Gemeinden Banknotenzählmaschinen eingesetzt wurden. Diese Hilfsmittel sind seit über 10 Jahren in sehr vielen Gemeinden im Einsatz, ohne dass deren Genauigkeit je beanstandet worden wäre. In den Urnenbüros der Luzerner Gemeinden erfolgt die Sortierung nach Ja- und Nein-Stimmen von Hand. Zählmaschinen gelangen erst im nächsten Arbeitsvorgang, nämlich beim Zählen der Ja- und Nein-Stimmen, zum Einsatz.
Entgegen der von der Bundeskanzlei geäusserten Meinung vertritt das Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement des Kantons Luzern die Ansicht, dass die eingesetzten Zählmaschinen keine technischen Hilfsmittel im Sinne des Bundesgesetzes sind, weshalb deren Einsatz keiner Bewilligung des Bundes bedarf. Zu dieser Auffassung gelangte das zuständige Departement nach der Überprüfung der Gesetzesmaterialien, aus denen klar hervorgeht, dass der Gesetzgeber nur elektronische Hilfsmittel einer Bewilligungspflicht unterwerfen wollte. Des weiteren ist festzuhalten, dass sich die Abstimmungsresultate mit Hilfe der Maschinen mindestens ebenso korrekt ermitteln lassen wie von Hand. Zudem lässt der Einsatz der Maschinen eine Überprüfung der Abstimmungsresultate - wenn nötig sogar mehrfach - innert nützlicher Zeit zu, was bei einer Handauszählung nicht der Fall ist. Bei den eingesetzten Maschinen handelt es sich um Präzisionsinstrumente, deren Zuverlässigkeit im Übringen auch von der Bundeskanzlei nicht bezweifelt wurde.
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lic. iur. Beat Hensler
Departementssekretär des Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartements
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