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So werden die Departemente neu gegliedert

Luzern (ots)

Am 22. September 2002 haben die Luzernerinnen und
Luzerner der Volksinitiative "für eine effiziente Regierung und
schlanke Verwaltung" und damit der Verkleinerung des Regierungsrates
auf fünf Mitglieder zugestimmt.
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rates zu den
Departementsbezeichnungen hat der Regierungsrat nun die neue
Departementsgliederung beschlossen. Er behält sich vor, die
Feingliederung innerhalb der einzelnen Departemente noch zu
verändern, d.h. allenfalls Dienststellen zusammenzulegen, einzelne
Tätigkeitsbereiche von Dienststellen abzutrennen und - auch
departementsübergreifend - einer anderen Dienststelle zuzuordnen oder
bestimmte Aufgaben auf Stellen ausserhalb der Verwaltung zu
übertragen.
Grundzüge der neuen Ordnung
Ausgehend von der heutigen Departementsgliederung wurden in erster
Linie die Aufgabenbereiche "Verkehr, Raumordnung/Umwelt und
Wirtschaft" sowie "Justiz und Sicherheit" zusammengeführt. Vom neu
geschaffenen Bau-, Wirtschafts- und Umweltdepartement wird der
Bereich Hochbau in das Finanzdepartement verschoben. Dem neuen
Justiz- und Sicherheitsdepartement werden zusätzlich die
Aufgabenbereiche Ausländerfragen (Amt für Migration,
Koordinationsstelle für Ausländerfragen und Integrationspolitik),
Handelsregister und wirtschaftliche Landesversorgung zugeordnet. Bei
diesen Tätigkeitsgebieten stehen Aspekte der Sicherheit im
Vordergrund oder es handelt sich um Justizbelange. Die Kultur - u.a.
die beiden Museen sowie die Denkmalpflege und die Archäologie - wird
im Bildungsdepartement integriert, das neu Bildungs- und
Kulturdepartement heisst.
Kriterien für die neue Departementsgliederung
Die Zuordnung der Aufgaben an die Departemente muss drei
Hauptkriterien erfüllen:
* Die einzelnen Departemente müssen für möglichst homogene
     Aufgabenbereiche zuständig sein. Damit können Synergien genutzt
     werden und die Führbarkeit wird erleichtert.
   * Die Arbeitsbelastung muss möglichst gleichmässig auf die
     Departementsvorsteherinnen und -vorsteher verteilt werden. 
   * Das politische Gewicht der einzelnen Departemente soll möglichst
     ausgeglichen sein.
Ein Hilfskriterium, das in einzelnen Fällen die Hauptkriterien
relativiert, ist der Vergleich mit den Departementsorganisationen des
Bundes und der andern Kantone. Es ist sinnvoll, sich so zu
organisieren, dass an gewissen schweizerischen Direktorenkonferenzen
nicht mehrere Regierungsmitglieder teilnehmen müssen.
Bei der letzten Departementsreform wurde auch dem Prinzip der
Gegenläufigkeit ("Mehraugenprinzip") Beachtung geschenkt. Dieses
Prinzip relativiert das Kriterium der homogenen Aufgabenbereiche, um
einseitige Entwicklungen zu verhindern. Bei nur noch fünf
Departementen kann diesem Prinzip allerdings keine besondere
Bedeutung mehr beigemessen werden.
Die Hauptkriterien stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander,
und es können sich bei ihrer Umsetzung und Anwendung Zielkonflikte
ergeben. Ist dies der Fall, wird dem Kriterium der homogenen
Aufgabenbereiche der Vorrang gegeben.
Die neue Departementsgliederung
Bau-, Wirtschafts- und Umweltdepartement
1. Departementssekretariat
      - Fachstelle Wirtschaftsförderung 
      - Fachstelle für Energiefragen
   2. Verkehrs- und Tiefbauamt
   3. Raumplanungsamt  
   4. Vermessungsamt
   5. Amt für Industrie, Gewerbe und Handel 
   6. Kantonales Arbeitsamt
   7. Fischerei- und Jagdverwaltung
   8. Kantonsforstamt
   9. Landwirtschaftsamt
   10. Amt für Natur- und Landschaftsschutz
   11. Amt für Umweltschutz
Zuordnung folgender selbständiger Anstalten
   bzw. Körperschaften:
1. Landwirtschaftliche Kreditkasse
   2. Luzerner Bäuerliche Bürgschaftsstiftung
Bildungs- und Kulturdepartement
Dienststellenzuordnung  wie heute und zusätzlich
Amt für Denkmalpflege und Archäologie
   Natur-Museum
   Historisches Museum
   Abteilung Kultur und Jugendförderung
Zuordnung folgender selbständiger Anstalt
   bzw. Körperschaft: 
   Universität Luzern
Finanzdepartement
   Dienststellenzuordnung wie heute und zusätzlich
Hochbauamt
Zuordnung folgender selbständiger Anstalten
   bzw. Körperschaften:
1. Luzerner Kantonalbank
   2. Luzerner Pensionskasse
Gesundheits- und Sozialdepartement
Dienststellenzuordnung wie heute
Zuordnung folgender selbständiger Anstalten 
   bzw. Körperschaften:
1. Ausgleichskasse Luzern
   2. Familienausgleichskasse des Kantons Luzern
   3. Luzerner Familienausgleichskasse für
      Selbständigerwerbende
   4. IV-Stelle Luzern
      und zusätzlich
   5. Jugenddorf St. Georg, Bad Knutwil
Justiz- und Sicherheitsdepartement
1. Departementssekretariat
      - Abteilung Aussenbeziehungen
      - Büro für die Gleichstellung von Frau und 
        Mann
      - Koordinationsstelle für Ausländer/innen
       und Integrationspolitik
      - Kantonaler Datenschutzbeauftragter
      - Luzerner Interventionsprojekt gegen 
        häusliche Gewalt (LIP) 
      - Strafvollzug
      - wirtschaftliche Landesversorgung
2. Staatsarchiv
   3. Amt für Gemeinden
   4. Amt für Militär
   5. Amt für Zivilschutz
   6. Kantonspolizei
   7. Strassenverkehrsamt
   8. Schutzaufsichts- und Fürsorgeamt
   9. Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof
   10. Strafanstalt Wauwilermoos
   11. Amt für Gastgewerbe 
   12. Handelsregisteramt
   13. Amt für Migration
Dienstaufsicht:
   14. Amt für berufliche Vorsorge
   15. Regierungsstatthalter und -statthalterinnen
   16. Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht
   17. Staatsanwaltschaft
       unterstellt:
      - Amtsstatthalterämter
      - Jugendanwaltschaft
      - Kantonales Untersuchungsrichteramt
Zuordnung folgender selbständiger Anstalt bzw. Körperschaft:
Gebäudeversicherung des Kantons Luzern
Staatskanzlei
wie heute
Die departementsinternen Reorganisationsmassnahmen (Strukturen und
Abläufe) sollen Gegenstand eines eigenen Projekts sein, das
spätestens am 1. Januar 2005 umgesetzt sein muss.
Die Besetzung der obersten Kaderfunktionen der neuen Departemente
(d.h. Departementssekretäre und Leiter Rechtsdienste) wird durch den
Regierungsrat auf dem internen Berufungsweg erfolgen. Die Besetzung
dieser Stellen muss rasch vorgenommen werden, weil diese Personen dem
Regierungsrat die Vorschläge für die personelle Zusammensetzung der
Departementssekretariate zur Genehmigung unterbreiten müssen.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Paul Huber
Tel. +41/41/228'57'81

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