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Keine rückwirkende Anpassung der Renten an die Teuerung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern sieht auch
nach erneuter Prüfung keine Möglichkeit, die finanziellen Mittel für
eine rückwirkende Anpassung der Renten der Luzerner Pensionskasse
(LUPK) an die Teuerung per 1. Januar 2001 zur Verfügung zu stellen.
Er stützt sich dabei auf die geltende Verordnung über die LUPK.
Geschäftsleitung und Vorstand der Luzerner Pensionskasse haben den
Regierungsrat über die Situation betreffend die Anpassung der Renten
an die Teuerung informiert. Aufgrund des aktuellen Börsenstandes sei
damit zu rechnen, dass auch für das Jahr 2001 (d.h. auf den 1. Januar
2002) keine Anpassung der Renten an die Teuerung beschlossen werden
könne. Die LUPK unterbreitete dem Regierungsrat verschiedene
Lösungsansätze. Ausserdem hat der Grosse Rat in der März-Session 2001
ein Postulat überwiesen, das den Regierungsrat aufforderte, die
(rückwirkende) Anpassung der Renten per 1. Januar 2001 zu prüfen.
Der Regierungsrat hat sich mit dieser Angelegenheit nochmals
eingehend befasst. Er hat verschiedene Möglichkeiten geprüft, der
LUPK die finanziellen Mittel für eine Anpassung der Renten zur
Verfügung zu stellen. Insbesondere hat er die Gewährung einer
Bürgschaft an die LUPK sowie die temporäre Erhöhung der Arbeitgeber-
und/oder Arbeitnehmerbeiträge in Betracht gezogen.
Der Regierungsrat stellt fest, dass eine Handlungsverpflichtung
seitens des Kantons derzeit nicht besteht. Eine zusätzliche
Verpflichtung des Staates in Form einer Bürgschaft gegenüber der LUPK
erachtet er im heutigen Zeitpunkt angesichts der bereits bestehenden
Annuitäten-Verpflichtung als finanzpolitisch nicht tragbar. Am
ehesten käme allenfalls eine temporäre Erhöhung der
Arbeitgeberbeiträge in Frage.
Gemäss der geltenden Verordnung über die Luzerner Pensionskasse
schlägt der Vorstand dem Regierungsrat die erforderlichen Massnahmen
vor, wenn die Teuerungsanpassung während mehr als drei Jahren nicht
vorgenommen werden kann. Unter diesen Umständen hat der Regierungsrat
entschieden, dass derzeit keine Massnahmen zu ergreifen sind. Sollte
sich hingegen im Laufe des Jahres 2002 herausstellen, dass die LUPK
auch auf den 1. Januar 2003 keine Anpassung der Renten an die
Teuerungsentwicklung wird vornehmen können, müssten die
Finanzierungsgrundsätze der Kasse grundsätzlich überprüft werden. Das
Finanzdepartement hätte in einem solchen Fall dem Regierungsrat
rechtzeitig die entsprechenden Anpassungen der Verordnung über die
LUPK zu unterbreiten.

Kontakt:

Martin Bucherer, Departementssekretär Finanzdepartement,
Tel. +41 41 228 55 42

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