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Staatskanzlei Luzern

Artenreichtum sichern dank Öko-Qualitätsverordnung

Luzern (ots)

Um artenreiche Wiesen- und Heckenlandschaften zu
erhalten und naturnahe Flächen ökologisch richtig zusammenzuführen,
will der Bund höhere Beiträge an Bewirtschafter ausrichten. Am 1. Mai
2001 hat der Bundesrat deshalb die Öko-Qualitätsverordnung als
Ergänzung der Direktzahlungsverordnung in der Landwirtschaft in Kraft
gesetzt und damit die Grundlage für solche Beiträge geschaffen.
Einen Rechtsanspruch auf solche Beiträge gibt es nicht. Die
Mindestanforderungen werden vom Bund vorgegeben, doch legt jeder
Kanton nach eigenen Kriterien fest, für welche Flächen Beiträge
entrichtet werden. Ebenso liegt der Vollzug bei den Kantonen. Im
Kanton Luzern sollen das Landwirtschaftsamt und das Amt für Natur-
und Landschaftsschutz die Öko-Qualitätsverordnung umsetzen.
Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Urs Meyer, Vorsteher des
Amtes für Natur- und Landschaftsschutzes, und bestehend aus
Vertretern der beiden kantonalen Dienststellen, des Bauernverbandes
und der kantonalen Naturschutzorganisationen hat den Auftrag, die
kantonalen Kriterien festzulegen, die Kontrolltätigkeit zu regeln,
die Aufgaben zwischen den Ämtern aufzuteilen und die Auszahlungen zu
organisieren.
Schultheiss und Wirtschaftsdirektor Anton Schwingruber erwartet
den Schlussbericht der Arbeitsgruppe auf Ende Oktober 2001. Ihm ist
es ein wichtiges Anliegen, dass die Leistungen, die diese Beiträge
rechtfertigen, in der Landwirtschaft ablesbar werden, z.B. durch
zusätzliche attraktive Feldblumenwiesen.
Erste Sitzungen der Arbeitsgruppe ergaben, dass die Anforderungen,
um Beiträge auszurichten, im Kanton Luzern nicht über die
Bundesnormen hinaus gehen werden und dass der Vollzug der Verordnung
die beiden Amtsstellen stark belasten wird.

Kontakt:

Urs Meyer, Vorsteher für Natur- und Landschaftsschutz,
Tel. +41 41 228 58 07

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