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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Bundesrat schickt CO2-Abgabe in die Vernehmlassung

Bern (ots)

Der Bundesrat will die vom Gesetz vorgeschriebenen
klimapolitischen Ziele mit zusätzlichen Massnahmen erreichen. Er 
will im Vernehmlassungsverfahren vier mögliche Varianten 
unterbreiten. Drei davon enthalten eine CO2-Abgabe, eine umfasst 
einen freiwilligen Klimarappen auf Treibstoffen. An seiner 
Aussprache hat der Bundesrat beschlossen, die ausgearbeiteten 
Varianten im Herbst in die Vernehmlassung zu schicken. Welche 
Lösung 
er dem Parlament konkret vorschlagen wird, wird er vom Ergebnis der 
Vernehmlassung, aber auch von der Vorgehensweise in anderen 
europäischen Ländern sowie der Konkurrenzsituation der 
einheimischen 
Wirtschaft abhängig machen. Die definitiven Entscheide wird er nach 
Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse fällen.
Die Klimaexperten erwarten bis Ende dieses Jahrhunderts eine 
globale 
Erwärmung zwischen 1,4 und 5,8 Grad Celsius. Diese ist nach 
heutigem 
Wissenstand vor allem auf den massiven Anstieg der Treibhausgase 
(insbes. CO2) zurückzuführen. Sie führt auch bei uns sehr 
wahrscheinlich zu häufigeren Extremereignissen wie Hitzetage und 
starken Niederschlägen. In der Schweiz dürften sich die durch 
Rutschungen und Überschwemmungen bedrohten Flächen ausweiten. Zur 
Eindämmung der Klimaerwärmung wurde 1997 von der internationalen 
Staatengemeinschaft das so genannte Kyoto-Protokoll ausgehandelt. 
Es 
wurde auch von der Schweiz ratifiziert und verlangt für die Periode 
2008 bis 2012 gegenüber 1990 die Reduktion der Treibhausgase um 
acht 
Prozent. Kernstück für die Umsetzung der Klimapolitik in der 
Schweiz 
ist das vom Parlament beschlossene CO2- Gesetz. Die neusten 
CO2-Perspektiven zeigen, dass die bisher in der Schweiz getroffenen 
Massnahmen nicht genügen, um die Ziele des CO2-Gesetzes bis im Jahr 
2010 zu erreichen: Ohne weitere Massnahmen dürften die 
CO2-Emissionen bis 2010 gegenüber 1990 gesamthaft nur um 3,8 
Prozent 
sinken statt um 10 Prozent, wie es das CO2-Gesetz verlangt. Die 
Ziellücken sind bei Treib- und Brennstoffen immer noch gross (siehe 
Faktenblatt 1). Laut Gesetz muss der Bundesrat die CO2- Abgabe 
einführen, wenn die klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden 
können. Dabei hat das Parlament die Abgabesätze zu genehmigen. Der 
Bundesrat würdigte die freiwilligen Anstrengungen der Wirtschaft 
die 
CO2-Emissionen zu reduzieren. In Zielvereinbarungen mit dem UVEK 
haben sich bereits mehr als 600 Unternehmen verpflichtet. Davon 
wollen sich 300 von einer späteren Abgabe befreien. Er stellte 
fest, 
dass sich allein mit diesen Massnahmen der Auftrag des Gesetzes 
nicht erfüllt werden kann. Der Bundesrat sieht deshalb 
Handlungsbedarf. In einer Vernehmlassung, die im Herbst gestartet 
werden soll, will er die Tragfähigkeit verschiedener Varianten mit 
einer CO2-Abgabe sowie eines Klimarappens auf Treibstoffen 
ausloten. 
Mit ein Grund für die Erhebung einer CO2-Abgabe sind die von der 
Wirtschaft erbrachten Vorleistungen. Nur mit einer CO2-Abgabe kann 
verhindert werden, dass jene Unternehmen bestraft werden, die 
bereits freiwillig Massnahmen gegen den CO2-Ausstoss getroffen 
haben. Zur Diskussion stehen folgende Varianten:
1. CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen. Als Abgabehöhe sind 
bei 
den Brennstoffen umgerechnet auf Heizöl "Extraleicht" rund 9 Rappen 
pro Liter vorgesehen. Auf Treibstoffen werden in einer ersten Stufe 
15 Rappen pro Liter erhoben und später auf 20 bis 30 Rappen pro 
Liter erhöht.
2. Moderate CO2-Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen, wobei ein 
Teil 
der Erträge für den Zukauf von Zertifikaten im Ausland verwendet 
wird. Der Abgabesatz auf Treibstoffen würde auf 15 (statt 30 Rappen 
wie bei Variante 1) beschränkt. Die Teilzweckbindung würde eine 
Revision des CO2-Gesetzes bedingen.
3. Einführung einer CO2-Abgabe auf Brennstoffen von umgerechnet 
auf 
Heizöl "Extraleicht" rund 9 Rappen pro Liter. Bei den Treibstoffen 
soll dem Klimarappen als freiwilliger Massnahmen eine Chance 
eingeräumt werden. Die CO2-Abgabe bleibt jedoch auch hier eine 
Option, falls der Klimarappen nicht die erforderliche Wirkung 
zeigt.
4. Einführung eines Klimarappens auf Treibstoffen. Mit den 
Einnahmen 
sollen Massnahmen im Brenn- und Treibstoffbereich finanziert 
werden. 
Auf eine CO2-Abgabe wird vorläufig verzichtet und stattdessen auf 
die freiwillige Massnahme des Klimarappens gesetzt. Die CO2-Abgabe 
bleibt eine Option, falls dieser nicht die erforderliche Wirkung 
zeigt.
Bei der CO2-Abgabe handelt es sich um keine Steuer, sondern um 
eine 
Lenkungsabgabe, deren Erträge an die Bevölkerung und die Wirtschaft 
zurückfliessen. Hingegen ist der Klimarappen eine freiwillige 
Massnahme, deren Erträge für die Förderung von energieeffizienten 
und –sparenden Massnahmen und für den Erwerb von Zertifikaten aus 
dem Ausland verwendet werden.
Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, eine entsprechende 
Vorlage 
auszuarbeiten und im Herbst in die Vernehmlassung zu geben. 
Insbesondere sollen die finanz-, wirtschafts- und klimapolitischen 
Auswirkungen der verschiedenen Varianten dargelegt werden. Nach 
Vorliegen der Vernehmlassungsresultate wird der Bundesrat das 
weitere Vorgehen festlegen.
Anrechnung von Massnahmen im Ausland Ob mit oder ohne 
Klimarappen: 
Das CO2-Gesetz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, auch 
Reduktionsmassnahmen im Ausland an die Reduktionsziele anrechnen zu 
lassen. Der Bundesrat will davon Gebrauch machen und die 
Rahmenbedingungen in einer Verordnung festlegen. Folgende Punkte 
sind darin im Detail festzulegen: 
• Anforderungen an Qualität und Nachweis von Massnahmen zur CO2-
Reduktion im Ausland; 
• Umfang der Anrechnung von Massnahmen im Ausland 
("Supplementarität"); 
• Umfang der Anrechnung von Brennstoffmassnahmen an das 
Treibstoffziel.
Diese Verordnung über die Anrechnung an die CO2-Ziele soll vom 
Bundesrat gleichzeitig mit dem Variantenentscheid verabschiedet 
werden.
Bern, 11. Juni 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Pressedienst UVEK, 031 322 55 11
Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88
Bruno Oberle, Vizedirektor BUWAL, 079 687 11 65
Arthur Mohr, Chef Abteilung Ökonomie und Forschung BUWAL, 079 687 
11 69
Anhänge
Faktenblatt 1 : CO2-Abgabe und Klimarappen 
Faktenblatt 2 : Massnahmen zum Klimaschutz in der Schweiz
Faktenblatt 3: Begriffe zum CO2-Gesetz

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