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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Landschaftspärke nicht in neuer Legislaturplanung

Bern (ots)

25. Februar 2004 Der Bundesrat hat die geplante
Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) aus der 
Legislaturplanung 2004 bis 2007 gestrichen. Die NHG-Ergänzung hätte 
es ermöglicht, aufgrund breiter lokaler Abstützung so genannte 
Landschaftspärke von nationaler Bedeutung zu errichten und zu 
betreiben (Nationalpärke, Regionale Naturpärke, Naturerlebnispärke). 
Der Bundesrat hat seinen Entscheid aufgrund finanzieller 
Überlegungen getroffen: Angesichts der heutigen schlechten Situation 
der Bundesfinanzen, verzichtet er darauf, die Vorlage ans Parlament 
weiter zu leiten.
UVEK  Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
- Presse- und Informationsdienst UVEK, 031 322 55 11

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