Tous Actualités
Suivre
Abonner Bundesamt für Zivilluftfahrt

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Fluggesellschaften bis 24. November verlängert

Bern (ots)

Der Bund verlängert die Kriegsversicherungsdeckung
für Schweizer Fluggesellschaften. Das Eidg. Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Sicherstellung für
Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg
und Terror, bis zum 24. November 2001 erstreckt. Damit ist es den
schweizerischen Luftfahrtunternehmen auch weiterhin möglich, weltweit
ihre Flugdienste anzubieten.
Der  Bundesrat hatte am 5. Oktober 2001 beschlossen, den
schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften eine bis 25. Oktober 2001
befristete Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden,
beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror, zu gewähren. Dem
Entscheid vorausgegangen war die weltweite Kündigung der Verträge
durch die Versicherungsgesellschaften als Folge der Terroranschläge
vom 11. September in den USA. Weil der Versicherungsmarkt immer noch
keine adäquaten Versicherungsprodukte anbietet, hat das UVEK
inzwischen die Sicherstellung durch den Bund um einen Monat
verlängert. Die Deckung umfasst Beträge ab jenen 50 Millionen Dollar,
welche die Versicherungen noch garantieren, bis maximal 2 Milliarden
Dollar.
Die interessierten schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften
können beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) um eine bis 24.
November 2001 befristete Sicherstellung nachsuchen. Sie verpflichten
sich, dem Bund eine Prämie im gleichen Umfang zu bezahlen, wie sie
die Versicherer vor der Kündigung der Verträge erhoben hatten. Die
Fluggesellschaften müssen sich aber weiter bemühen, mit den
Privatversicherern eine von der Bundeshilfe unabhängige neue Lösung
zu finden.

Kontakt:

Daniel Ruhier, Leiter Prozess Luftverkehrsbetriebe (BAZL)
Tel. +41 31 325 91 40

Plus de actualités: Bundesamt für Zivilluftfahrt
Plus de actualités: Bundesamt für Zivilluftfahrt
  • 29.10.2001 – 16:48

    Staatsvertrag Schweiz-Deutschland: Gutachten stützt Haltung des Bundes

    Bern (ots) - Im Rahmen der Abklärungen zum Verhältnis zwischen dem Staatsvertrag Schweiz-Deutschland über den Luftverkehr und den sektoriellen Abkommen Schweiz-EG hatte der Bundesrat im Sommer den Auftrag erteilt, die rechtliche Lage durch ein Gutachten überprüfen zu lassen. Pablo Mendes de Leon, Direktor des internationalen Instituts für Luft- und ...

  • 25.10.2001 – 15:39

    Varianten für neues Betriebsreglement Flughafen Zürich

    Bern (ots) - Unter der Leitung von Ständerat Hans Lauri (Bern) haben Bund, Kantone sowie der Flughafen Zürich, Skyguide und Swissair die Koordinationsgespräche zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) aufgenommen. Am 1. SIL-Koordinationsgespräch präsentierte die Flughafen Zürich AG heute in Bern mögliche Varianten für das neue Betriebsreglement. Die ...

  • 09.10.2001 – 14:06

    Betriebsreglement Flughafen Zürich: Ständerat Hans Lauri koordiniert Gespräche

    Bern (ots) - Bis in einem Jahr muss die Flughafen Zürich AG (Unique) beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Entwurf für ein neues Betriebsreglement einreichen. Voraussetzung zur Genehmigung dieses Reglementes ist das im Rahmen des Sachplanes Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu erarbeitende Objektblatt für den Flughafen Zürich. Als Moderator für die ...