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BLW: Milchmenge auf Begehren der Branche um 2 Prozent reduziert

(ots)

Der Bundesrat hat heute die Milchkontingente für das laufende Milchjahr um 2 Prozent gekürzt. Er setzte damit das Begehren der Branche zur Reduktion der Milchmenge sehr rasch um. Weiter hat der Bundesrat das Gesuchsverfahren für die Zusatzkontingente stark vereinfacht.

Mit einer dringlichen Änderung von Artikel 31 des 
Landwirtschaftsgesetzes hat das Parlament in der Wintersession der 
Milchbranche grösseren Handlungsspielraum und entsprechende 
Verantwortung bei der Festlegung der Milchmenge übertragen. Ihre 
Beschlüsse und Anträge –auch solche innerhalb eines Milchjahres - 
sollen unter bestimmten Bedingungen für den Bundesrat eine 
beschränkte Ver-bindlichkeit erhalten. Der Verband der Schweizer 
Milchproduzenten (SMP), die Vereinigung der schweizerischen 
Milchindustrie (VMI) und die Fromarte haben von dieser Möglichkeit 
Gebrauch ge-macht und dem Bundesrat das Begehren gestellt, ihren im 
Laufe des vergangenen Herbstes gefass-ten Beschluss um Reduktion der 
Milchmenge noch für das laufende Milchjahr 2002/03 umzusetzen.
Unmittelbar nach der Verabschiedung der Gesetzesänderung hat dies 
der Bundesrat jetzt mit einer entsprechenden Änderung der 
Milchkontingentierungsverordnung vollzogen. Die mit der Durchfüh- 
rung betrauten Milchverbände werden die festgelegte Milchmenge, 
welche die Produzentinnen und Produzenten im laufenden Milchjahr 
2002/03 zusätzlich zu ihren Kontingenten vermarkten dürfen, von 4,5 
Prozent auf 2,5 Prozent kürzen. Mit dieser Reduktion wird 
angestrebt, die nach wie vor schwierige Marktlage mit relativ hohen 
Käse- und Butterlagern weiter zu entspannen. Die Sömmerungsbetriebe 
und die Betriebe, welche die Milcheinlieferungen vor Ende 2002 
eingestellt haben, sind von dieser Kürzung ausgenommen.
Weiter hat der Bundesrat das Verfahren für Zusatzkontingente 
angepasst. Ab 1. Januar 2003 kann der Talbauer, der für sein aus dem 
Berggebiet zugekauftes Tier ein Zusatzkontingent geltend machen 
will, das Gesuch zusammen mit der Zugangsmeldung an die 
Tierverkehrs- Datenbank (TVD) einrei-chen (auf der gleichen 
Meldekarte). Alles weitere, insbesondere die Kontrolle der 
Voraussetzungen, läuft dann automatisch ab. Das Verfahren setzt aber 
voraus, dass die nötigen Angaben in der TVD vollständig und korrekt 
vorhanden sind. Während eines Jahres können die Produzenten bei 
allfälligen Lücken in der sogenannten Tiergeschichte die 
erforderlichen Belege nachreichen. Ab 1. Januar 2004 wird für Tiere 
mit unvollständiger Tiergeschichte kein Zusatzkontingent mehr 
gewährt.
Das EVD hat auch die Departementsverordnung über die Höhe der 
Beihilfen für Milchprodukte geän-dert. Die im nächsten Jahre zur 
Verfügung stehenden Mittel zur Milchpreisstützung müssen abgebaut 
werden. Um dieser Situation Rechnung zu tragen, werden die Beihilfen 
für die Ausfuhr von Emmenta-ler in die EU und jene für die 
Verwertung von Vollmilchpulver auf 1. März 2003 reduziert.
Für weitere Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Produktion und 
Internationales, 
Sektion Milchkontingentierung, Andreas Galler, Tel. 031 322 26 35

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