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BLW: Änderung der Futtermittel- und Schlachtviehverordnung

(ots)

Der Bundesrat hat heute die Futtermittelverordnung geändert und damit Verbesserungen bei Produktion und Inverkehrbringen von Futtermitteln für Nutztiere beschlossen. Die neuen Vorschriften haben insgesamt einen positiven Einfluss auf die Sicherheit von Lebensmitteln.

Künftig wird von den Produzenten von Futtermitteln mehr 
Eigenverantwortung verlangt. Die neu eingeführte Selbstkontrolle 
fordert von diesen, sich aktiv und kritisch um die Qualität der 
Futtermittel zu kümmern. Im weiteren wird die Buchführungspflicht 
auf alle Produzenten und Inverkehrbringer ausgedehnt, damit eine 
allgemeine Rückverfolgbarkeit vom Produzenten zum Bauern und 
umgekehrt sichergestellt werden kann. Diese Regelungen bieten 
Gewähr, dass in besonderen Situationen Futtermittel zurückverfolgt 
und vom Markt genommen werden können. Die weiterhin notwendige und 
wichtige amtliche Kontrolle erhält durch die Selbstkontrolle und 
Rückverfolgbarkeit mehr Gewicht und Effizienz. Neu ist zudem, dass 
die Anforderungen an Nutztier-Futtermittel künftig auch für 
Produktion und Inverkehrbringen von Heimtiernahrung gelten.
Der Bundesrat hat heute auch die Schlachtviehverordnung geändert. 
Mit der Änderung werden die grossen Schlachtbetriebe dazu 
verpflichtet, ab dem 1. Januar 2003 das Ergebnis der neutralen 
Qualitätseinstufung der Schlachttiere auf dem Waagdokument 
schriftlich festzuhalten. Damit wird die Information für die 
Produzentinnen und Produzenten von Schlachtvieh sichergestellt.
Für weitere Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Abteilung Produktionsmittel, Markus 
Hardegger, Tel. 031 324 98 51
484.0 / ham

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