ikr: Vernehmlassung betreffend die Verordnungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
Vaduz (ots/ikr) -
Die Sozialpartner stellten am 19. Dezember 2014 bei der Regierung die Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge für das Detailhandelsgewerbe und das Metallgewerbe.
Darüber hinaus stellten sie bei der Regierung die Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarungen zu den Gesamtarbeitsverträgen in den fol-genden Branchen: Baumeistergewerbe, Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, Gipsergewerbe, Informatikgewerbe, Schreinergewerbe, Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe.
Des Weiteren wurde für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, das Informatikgewerbe, das Schreinergewerbe und das Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe die Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge beantragt.
Die Regierung leitete die Anträge aufgrund der Verordnung vom 17. Juli 2007 betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen an das Amt für Volkswirtschaft weiter. In der Folge prüfte das AVW die Anträge.
Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit vorliegen, macht das Amt für Volkswirtschaft heute die allgemein verbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Mittwoch, 18. Februar 2015. Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Natalie Mosser, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 64 51