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ikr: Interpellation betreffend die Auswirkungen einer Privatklinik auf das Liechtensteinische Landesspital und das Liechtensteinische Gesundheitssystem beantwortet.

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. September 2013 die Interpellationsbeantwortung betreffend die Auswirkungen einer Privatklinik auf das Liechtensteinische Landesspital und das Liechtensteinische Gesundheitssystem verabschiedet. Darin werden Fragen betreffend die Bewilligungspraxis, die Auswirkungen auf das Liechtensteinische Landesspital sowie generell auf das Liechtensteinische Gesundheitswesen in Bezug auf den Bedarf, Mengen und Kostenausweitung behandelt. Weiters werden Antworten zur möglichen Organisationsform und Abrechnungspraxis der Privatklinik geliefert.

Aufgezeigt wird, dass jeder Antragsteller, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, eine Privatklinik errichten und betreiben darf. Die Bewilligungserteilung wird gemäss gesetzlichen Grundlagen nicht von einer vorgängigen Bedarfsanalyse abhängig gemacht.

Es wird ausserdem ausgeführt, dass die neue Strategie des Landesspitals im Wissen um die sich aus der freien Spitalwahl im In- und Ausland ergebene Konkurrenzsituation entwickelt worden ist. Das Landesspital befindet sich nicht nur mit in Liechtenstein entstehenden Privatklinken im Wettbewerb, sondern - unabhängig von der Rechtsform und Trägerschaft eines Spitals - mit jeder stationären Einrichtung, die vergleichbare medizinische Leistungen anbietet.

Nach Ansicht der Regierung ist davon auszugehen, dass aufgrund des neuen Angebots durch eine Privatklinik grundsätzlich keine Kostenausweitung, sondern nur eine Verlagerung von Zahlungen der OKP entsteht. Allerdings kann eine gewisse Zunahme an operativen Eingriffen durch die angebotsinduzierte Nachfrage nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine seriöse Bezifferung bzw. Abschätzung der künftigen Entwicklungen kann jedoch aus heutiger Sicht nicht erfolgen. Die Regierung weist darauf hin, dass die geplante Privatklinik in Bendern nur ein zusätzliches Angebot in einem Umfeld mit vielen Leistungserbringern darstellt.

Die Interpellationsbeantwortung kann auf der Seite des Ministeriums für Gesellschaft (www.regierung.li) unter "Downloads" heruntergeladen werden.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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