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ikr: Beschluss des gemeinsamen EWR Ausschusses: Regierung genehmigt Bericht und Antrag an Landtag

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. März 2013 den Bericht und Antrag zum Beschluss 229/2012 des gemeinsamen EWR Ausschusses an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein genehmigt.

Einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses bei Verbraucherkreditverträgen

Die Richtlinie 2011/90/EU der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit zusätzlichen Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses verlangt, dass die Vorgaben für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses bei Verbraucherkreditverträgen geändert werden. Die Richtlinie war in der Europäischen Union bis zum 31. Dezember 2012 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Für die EWR/EFTA-Staaten verlängert sich die Umsetzungsfrist bis zum Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 229/2012 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.

Die Vorgaben für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses bei Verbraucher-kreditvertrage sind im Konsumkreditgesetz umgesetzt und entsprechend der Richtlinie 2011/90/EU anzupassen.

Kontakt:

Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

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