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pafl: 93. JAHRESVERSAMMLUNG DER SCHWEIZERISCHEN STEUERKONFERENZ IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN

Vaduz (ots/pafl) -

Am 22. und 23. September 2011 findet die 93. Jahresversammlung der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) im Fürstentum Liechtenstein statt. Es werden rund 200 Steuerexperten erwartet. Der Teilnehmerkreis setzt sich insbesondere aus Führungsmitgliedern sämtlicher kantonaler Steuerverwaltungen sowie der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Bundesrichtern, Steuerprofessoren sowie dem Präsidenten der Schweizerischen Vereinigung für Steuerrecht (IFA Schweiz) zusammen.

Die Schweizerische Steuerkonferenz wurde 1919 als Konferenz staatlicher Steuerbeamter gegründet. Die SSK bezweckt im Wesentlichen die Koordination, die Anwendung und die Weiterentwicklung des Steuerrechts unter den Kantonen und mit dem Bund (vgl. www.steuerkonferenz.ch).

An der Jahresversammlung werden seitens Liechtensteins Vertreter der Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein, der Kassiererkonferenz, der Landessteuerkommission, des Verwaltungsgerichtshofes sowie der Liechtensteinischen Vereinigung für Steuerrecht (IFA Liechtenstein) anwesend sein. Nachdem die Schweizerische Steuerkonferenz bereits im Jahre 1967 in Liechtenstein tagte, unterstreicht die anstehende Tagung erneut die jahrzehntelangen freundschaftlichen Beziehungen zum Fürstentum Liechtenstein im Steuerbereich. Die Zusammenarbeit wird durch zahlreiche gemeinsame Interessen getragen, insbesondere im Bereich der direkten und indirekten Steuern sowie bei den verschiedenen Abgaben. Aufgrund des Mehrwertsteuervertrages zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft übernimmt Liechtenstein beispielsweise die materiellen Vorschriften der schweizerischen Mehrwertsteuergesetzgebung in sein Landesrecht. Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein verfügen demnach über eine weitgehend identische Mehrwertsteuer. Ebenso gilt nach den Ausführungsbestimmungen betreffend die Durchführung der Bundesgesetzgebung über die Stempelabgaben das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein als Inland im Sinne der Stempelabgaben. Liechtenstein kommt in diesem Bereich die Stellung eines schweizerischen Kantons zu.

Die verschiedenen Kreisschreiben und insbesondere auch der von der Schweizerischen Steuerkonferenz erarbeitete Lohnausweis finden in der Würdigung von steuerlichen Sachverhalten in der liechtensteinischen Praxis regelmässig Berücksichtigung. In Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Kaderschule KV Bern wurden der Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein sowie den Gemeindesteuerkassen zudem vor rund drei Jahren die Türen zum gesamtschweizerischen Ausbildungskonzept der Schweizerischen Steuerkonferenz für den Vollzug der direkten Steuern eröffnet. Mitarbeitende der Steuerverwaltung sowie der Gemeindesteuerkassen verfügen somit über die verwaltungsinterne Möglichkeit, sich zu Steuerexperten ausbilden zu lassen.

Eröffnet wird die Jahresversammlung mit einer Begrüssungsrede von Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher. Im Anschluss an den statutarischen Teil erwartet die Teilnehmenden ein attraktives Rahmenprogramm. So referiert der Psychologe und Profiler Thomas Müller zum Thema "Krisensituationen und deren psychologische Gesetze". Nach einem Besuch auf Schloss Vaduz findet ein gemeinsames Abendessen statt.

Zweifelsohne bietet die anstehende Jahresversammlung der Schweizerischen Steuerkonferenz den liechtensteinischen Vertretern auch eine hervorragende Plattform, den benachbarten Steuerexperten das neue liechtensteinische Steuergesetz näher zu bringen.

Kontakt:

Marco Felder marco.felder@stv.llv.li
oder
Monika Wetter monika.wetter@stv.llv.li;
Tel. +423 236 68 17 und +41-77 45 181 45

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