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pafl: Senkung der Mobilterminierungspreise in Liechtenstein ab 1. September 2011

Vaduz (ots/pafl) -

Im Rahmen EWR rechtlicher Verpflichtungen führt die liechtensteinische Regulierungsbehörde (Amt für Kommunikation) Marktanalysen in verschiedenen Segmenten der elektronischen Kommunikation durch. Mit Markt 7 (Anrufzustellung in Mobilnetzen) stellte das Amt für Kommunikation eine marktbeherrschende Stellung aller in Liechtenstein lizenzierten Mobilfunkbetreiber fest. Diese Marktanalyse wurde bereits 2007 in Angriff genommen und wurde jedoch aufgrund der Volksabstimmung betreffend die Mobilfunkgrenzwerte, welche in der Abstimmung vom 4./6. Dezember 2009 endete, zugunsten der betroffenen Mobilfunkbetreiber unterbrochen.

Mit der Wiederaufnahme der Marktanalyse erfolgten in den Jahren 2010 und 2011 Konsultationen der betroffenen Mobilfunkbetreiber, die nach der formellen Notifizierung an die EFTA-Überwachungsbehörde in Brüssel mit einer Verfügung betreffend Sonderregulierungsmassnahmen des Amtes für Kommunikation vom 28. Juli 2011 abgeschlossen wurde.

Die EFTA-Überwachungsbehörde begrüsste in ihrem Schreiben vom 1. Juni 2011 die vorgeschlagenen Massnahmen zur Sonderregulierung und betonte jedoch, dass Preisregulierung dazu dienen soll, Effizienz und nachhaltigen Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucher zu fördern. Das Amt für Kommunikation, als nationale Regulierungsbehörde im Bereich der elektronischen Kommunikation, verfügte am 28. Juli 2011 die schrittweise Reduktion der Mobilterminierungspreise ab 1. September 2011 bis 1. Januar 2013 auf das schweizerische Niveau von derzeit CHF 0.0765 pro Minute.

Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die Netzbetreiber für die Zustellung (Terminierung) von Anrufen aus dessen Netz in Rechnung stellen und die sich in jeder Telefonrechnung wiederfinden. Mobilfunkbetreiber in ganz Europa senken ihre Zustellungssentgelte, entweder als Ergebnis von regulatorischen Massnahmen auf nationaler Ebene oder auf freiwilliger Basis. Die Beseitigung der Entgeltsunterschiede innerhalb des EWR ist Gegenstand einer Empfehlung, welche die EFTA-Überwachungsbehörde am 13. April 2011 verabschiedet hat.

Das Amt für Kommunikation geht davon aus, dass mit dieser Sonderregulierung die Kosten für Liechtensteinische Mobiltelefonnutzer mit einem +423 Abonnement sinken. Die Reduktion der Mobilterminierungspreise wirken sich primär auf die Grosshandelspreise zwischen nationalen und internationalen Mobilfunkbetreiber, sowie Anrufe vom Festnetz der Telecom Liechtenstein an liechtensteinische Mobilfunkbetreiber nur indirekt aus. Ob die liechtensteinischen Betreiber diese Preisreduktionen an ihre Kunden weitergeben, ist nicht Gegenstand dieser Sonderregulierung.

Kontakt:

Amt für Kommunikation
Kurt Bühler, Leiter
T +423 236 64 80

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