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pafl: Warnung vor dubiosen Anzeigeverträgen!

Vaduz (ots)

Vaduz, 22. August (pafl) - Seit kurzem werden wieder
Betriebe und Privatpersonen in Liechtenstein von fragwürdigen 
Adressbuchverlagen kontaktiert und zum Abschluss von Anzeigeverträgen
zu verleiten versucht.
Aktuell: Das Gelbe Buch - Branchenmedia Ltd. London
Aktuell handelt es sich um ein (angeblich) vorgedrucktes 
Branchenverzeichnis. Je Auflage werden 1'000 Broschüren gedruckt, wo 
diese aber ausgelegt werden, wird nicht mitgeteilt. Vorgesehene 
Auslieferungsstellen sind vom Verlag ausgesuchte Gewerbetreibende und
Institutionen.
Das Formular wird mit einem Anschreiben per Fax zugeschickt. In 
dem Anschreiben wird vorgegaukelt, es habe zuvor ein Gespräch 
zwischen der Branchenmedia Ltd. und dem Empfänger stattgefunden. Man 
tut so, als handle es sich um einen Korrekturabzug für die Gelben 
Seiten. Die Firmendaten sind bereits maschinell eingetragen, das 
Kästchen vor "Grundeintrag" ist mit einem Kreuzchen markiert. Aus dem
kleingedruckten Fliesstext geht nicht hervor, ob man bereits für den 
"Grundeintrag" oder erst für den "Businesseintrag" zahlen muss - und 
was genau der Unterschied zwischen Grundeintrag und Businesseintrag 
ist.
Kosten: 1'998 Franken pro Auflage. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre, 
in denen 4 kostenpflichtige Ausgaben erscheinen sollen. So ergibt 
sich eine Gesamtsumme von 7'992 Franken zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Masche mit der vermeintlichen Rechnung
Als Rechnung getarnte Angebotsformulare (Offerte) unseriöser 
Adressbuchverlage werden massenhaft versandt. Auf den ersten Blick 
sehen diese Formulare durch ihre Gestaltung aus, als würden diese von
einem bekannten Telefonbuchverlag oder einer mit Registersachen 
befassten (amtlichen) Stelle zugesandt. Dem Empfänger wird damit 
seine Zahlungsverpflichtung aus einem bereits angeblich 
abgeschlossenen Anzeigenvertrag vorgetäuscht. Erst der Blick ins 
Kleingedruckte bringt es an den Tag, dass der Vertrag erst durch 
Bezahlen der geforderten Summe zu Stande kommt.
Die Masche mit dem angeblichen Korrekturabzug
Eine andere Vorgehensweise dubioser Adressbuchverlage besteht 
darin, Formulare zu verwenden, in die Anzeigentexte aus anderweitig 
veröffentlichten, von den angeschriebenen Unternehmen tatsächlich in 
Auftrag gegebenen Werbeanzeigen montiert werden. Der flüchtige Leser 
erkennt seine eigene alte Werbeanzeige und bemerkt gegebenenfalls 
nicht, dass er mit seiner Unterschrift nicht nur den richtigen Text 
der Anzeige bestätigt (z.B. Korrekturabzug für eine 
Wiederveröffentlichung), sondern einen neuen Anzeigenvertrag mit 
einem ganz anderen Unternehmen unterschreibt.
Die Masche mit dem kostenlosen Grundeintrag
Per Post oder per Fax werden massenhaft Formularschreiben 
versandt, mit denen der Empfänger auf den ersten Blick nur um einen 
Datenabgleich oder Angaben für einen kostenfreien Grundeintrag 
gebeten wird. Die Gestaltung deutet auf einen seriösen Absender, wie 
z.B. der Telekom oder Gelbe Seiten hin. Bei diesen ist der 
Grundeintrag generell kostenfrei, denn nur so lässt sich die 
Vollständigkeit und Nutzbarkeit solcher Verzeichnisse gewährleisten. 
Durch die Bestätigung des Formulars erteilt der Gewerbetreibende bei 
der dubiosen Firma allerdings einen Neuauftrag. Eines haben all diese
Formulare gemeinsam, sie versuchen die Kostenpflichtigkeit 
bestmöglich zu verschleiern. Diese geht erst aus einem 
kleingedruckten und zudem umständlich formulierten Text hervor.
Was kann man gegen Adressbuchschwindler tun?
Bei Erhalt eines solchen Schreibens wird geraten, dieses 
unbeantwortet zu vernichten. Wer auf einen Adressbuchschwindler 
hereingefallen ist, kann gemäss Gesetz gegen den unlauteren 
Wettbewerb (Art. 3 Bst. b) bei der Landespolizei eine Strafanzeige 
wegen irreführender Werbung erlassen.
Die Fachstelle Konsumentenschutz beim Amt für Handel und Transport
steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Amt für Handel und Transport
Wilfried Pircher, Amtsleiter
Tel.: +423 236 69 00

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