pafl: Anerkennung des Naturheilpraktikers als Gesundheitsberuf
(ots)
Vaduz, 6. Juni (pafl) -
Die Regierung schlägt vor, den Beruf des Naturheilers als Gesundheitsberuf anzuerkennen und ins Sanitätsgesetz aufzunehmen. Für die Ausübung des Berufes Naturheilpraktiker soll neu eine Bewilligung des Amtes für Gesundheit analog den anderen Gesundheitsberufen erforderlich sein. Diese Regelung wurde für alle Gesundheitsberufe bereits bis anhin praktiziert und ist lediglich für den Beruf des Naturheilers neu und soll deshalb in das revidierte Sanitätsgesetz aufgenommen werden. Die Regierung hat den dazugehörigen Verordnungsentwurf, in welchem die fachlichen Voraussetzungen, der Umfang der Tätigkeiten, die Einschränkungen, besonderen Pflichten etc. festgelegt werden, den relevanten Berufsorganisationen und Verbänden zur Stellungnahme übermittelt.
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Amt für Gesundheit
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