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pafl: IV-Beitragssatz soll angepasst werden

(ots)

Vaduz, 23. März (pafl) – Die in den letzten Jahren rasant gestiegenen Kosten der Invalidenversicherung haben dazu geführt, dass voraussichtlich schon für das Rechnungsjahr 2004 die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeträge zusammen mit dem Staatsbeitrag nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Die Regierung schlägt deshalb vor, den Staatsbeitrag auf 50 Prozent des IV- Gesamtaufwandes festzusetzen und den Beitragssatz der Versicherten und Arbeitgeber von derzeit 1.2 Prozent auf neu 1.5 Prozent zu erhöhen. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. März 2005 einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf verabschiedet. Der Vernehmlassungsentwurf kann auch über die Homepage der Regierungskanzlei im Internet (www.rk.llv.li –Vernehmlassung) bezogen werden.

Die Invalidenversicherung verzeichnet seit Jahren eine steigende 
Zahl von Leistungsbezügern und damit ein rasantes Kostenwachstum. 
Dabei hat vor allem die Zahl der Rentenbezüger in den letzten 7 
Jahren um 63 Prozent zugenommen. Die Gesamtleistungen der IV haben 
von 1997 bis 2003 um 84 Prozent zugenommen, die Renten, Taggelder 
und Pflegebeiträge um 96 Prozent und die Sachleistungen wie 
Umschulungen, Betriebsbeiträge und Baubeiträge usw. um 46 Prozent.
Ein Grund für die starke Zunahme an Leistungsbezügern sind die mit 
höherem Stress verbundenen Arbeitsbedingungen, die rasante 
technische Entwicklung und die gestiegenen Anforderungen am 
Arbeitsplatz, die zu psychischen Problemen führen. Der Anteil der 
Frauen hat sich erhöht, was unter anderem auf die Doppelbelastung 
von Familie und Beruf zurückzuführen sein könnte.
Für die Zunahme der Anzahl Rentenbezüger und der Ausgaben der IV 
gibt es einige Gründe. So nimmt der Anteil der Menschen knapp unter 
dem AHV-Rentenalter stetig zu. Statistisch ist in dieser 
Altersgruppe das Invaliditätsrisiko am grössten. Ausserdem hat 
jedoch auch die Invalidisierungswahrscheinlichkeit in allen 
Altersklassen, insbesondere aber bei den 30 bis 40-jährigen, 
zugenommen. Statistische Erhebungen zeigen auch, dass die 
Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, in allen Altersklassen 
gestiegen ist. Diese Situation hat eine längere Bezugsdauer zur 
Folge. Die Zahl der Rentenzugänge steigt, jene der Rentenabgänge 
(Wiedereingliederung) nimmt ab.
In der Vergangenheit konnten die Ausgabensteigerungen durch die 
jährliche Zunahme der Zahl der Beschäftigten finanziert werden, weil 
mit dem Anstieg der Zahl der Arbeitsplätze auch auf der 
Einnahmenseite jährliche Steigerungen zu verzeichnen waren. Es 
zeichnet sich nun aber eine Situation ab, in welcher der 
gegenwärtige Finanzierungsmodus nicht mehr genügt, um die Ausgaben 
zu decken. Die Vorlage der Regierung hat nun das Ziel, bis zum Jahr 
2006 die Finanzierung der liechtensteinischen IV zu verbessern.
Nach der Anhebung der Finanzierungssätze wird es Aufgabe der 
Regierung sein, in Zusammenarbeit mit der AHV/IV zu prüfen, welche 
Massnahmen in welchem zeitlichen Rahmen gesetzt werden müssen, um 
die Ausgabensteigerungen besser in den Griff zu bekommen. Dabei ist 
es sicher sinnvoll, die Entwicklungen im Leistungsbereich der 
schweizerischen IV und anderer staatlicher Systeme genau zu 
beobachten. Vorderhand besteht die Dringlichkeit in erster Linie im 
Beitragsbereich.

Kontakt:

Alex Biedermann
Tel.: +423/236 74 26
Alex.Biedermann@mr.llv.li

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