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pafl: Telekom-Reformpaket verabschiedet

(ots)

Vaduz, 11. Mai – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme von fünf EG-Richtlinien im Bereich der elektronischen Kommunikation zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Richtlinien sind Bestandteil eines "Telekom-Reformpaktes" zur Schaffung eines neuen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation. Im Einzelnen werden die folgenden Richtlinien übernommen.

Wettbewerbsrichtlinie Die Richtlinie über den Wettbewerb auf den 
Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und 
Kommunikationsdienste bestimmt die Grundsätze des Wettbewerbs, die 
für den gesamten Sektor Gültigkeit haben werden. Das Ziel der 
Richtlinie ist es, jedem Unternehmen das uneingeschränkte Recht zu 
gewährleisten, elektronische Kommunikationsdienste zu erbringen oder 
elektronische Kommunikationsnetze zu errichten, auszubauen und 
bereitzustellen.
Zugangsrichtlinie Die Richtlinie über den Zugang zu elektronischen 
Kommunikationsnetzen und den dazugehörigen Einrichtungen sowie deren 
Zusammenschaltung legt die Rechte und Pflichten der Betreiber und 
Unternehmen fest. Grundsätzlich soll dabei das Wettbewerbsrecht als 
Hauptinstrument der Marktregulierung dienen. Solange jedoch auf dem 
Markt kein wirklicher Wettbewerb herrscht, müssen die nationalen 
Regulierungsbehörden eingreifen und besonders den Betreibern mit 
beträchtlicher Marktmacht bestimmte Verpflichtungen auferlegen.
Genehmigungsrichtlinie Die Richtlinie über die Genehmigung von 
elektronischen Kommunikationsnetzen und Kommunikationsdiensten ist 
das zentrale Regelungswerk für jegliche Fragen, die eine Genehmigung 
betreffen. Kennzeichnend dabei ist, dass die Zulassung von 
Kommunikationsdiensten und Kommunikationsnetzen grundsätzlich nicht 
mehr in Form von Einzelgenehmigungen, sondern vielmehr im Wege von 
Allgemeingenehmigungen erfolgen soll.
Rahmenrichtlinie Diese Richtlinie dient dazu, einen einheitlichen 
Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und 
Kommunikationsdienste zu schaffen. Sie ist das zentrale Element 
dieses Rechtsrahmens und enthält die übergreifenden 
Grundbestimmungen für die anderen Richtlinien: Anwendungsbereich und 
allgemeine Grundsätze, grundlegende Begriffsbestimmungen, allgemeine 
Vorschriften über die nationalen Regulierungsbehörden, Einführung 
des neuen Begriffs der "beträchtlichen Marktmacht" sowie Regeln für 
die Zuweisung bestimmter knapper Ressourcen wie Funkfrequenzen, 
Nummern und Wegrechte.
Universaldienstrichtlinie Die Richtlinie über den Universaldienst 
und Nutzerrechte ersetzt das von der ersten Richtlinie über den 
Universaldienst entwickelte Konzept des "Grundversorgungsdienstes" 
des Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahre 1996. Die 
Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die 
Telekommunikationsdienste allen Nutzern in ihrem Gebiet unabhängig 
von deren geografischen Standort in der festgelegten Qualität zu 
erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen.
Die Umsetzung dieses "Telekom-Reformpaktes" soll in einem neuen 
"Kommunikationsgesetz" und den dazu zu erlassenden Verordnungen 
erfolgen. Gemäss Beschluss des Gemeinsamen EWR- Ausschusses soll die 
Prüfung der Umsetzung des "Telekom Reformpakets" unter 
Berücksichtigung der Situation Liechtensteins und dessen besonderen 
Umständen erfolgen. Zu letzterem gehören unter Anderem das Vorliegen 
eines kleinen Telekommunikationsnetzes, einer mikrostaatlichen 
Marktstruktur, einer geringen Kundenzahl, einem geringen 
Marktpotential und die Möglichkeit, dass der Markt versagt.
Kontakt
Amt für Kommunikation
Kurt Bühler
Tel.:  +423/236 64 88

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