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pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Chile

(ots)

Vaduz, 26. November (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen 
der EFTA- Staaten mit Chile. Das Abkommen wurde anlässlich des EFTA- 
Ministertreffens am 26. Juni 2003 unterzeichnet. Es soll 
vorbehaltlich der Ratifikation durch die Vertragsstaaten am 1. 
Februar 2004 in Kraft treten.
Das Freihandelsabkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten 
(einschliesslich verarbeiteter Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch 
und anderer Meeresprodukte), den Handel mit Dienstleistungen, die 
Auslandinvestitionen, das geistige Eigentum, das öffentliche 
Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Es verbessert damit die 
Rechtssicherheit und die Vorhersehbarkeit der Rahmenbedingungen für 
die Wirtschaftsbeziehungen mit Chile und schafft die Voraussetzungen 
dafür, dass liechtensteinische Wirtschaftsakteure auf dem Markt 
Chiles gegenüber wichtigen Konkurrenten nicht diskriminiert werden.
Nach den bereits in Kraft getretenen Abkommen mit Mexiko und 
Singapur ist das Abkommen mit Chile das dritte Freihandelsabkommen 
der EFTA-Staaten in Übersee und gleichzeitig das dritte mit 
umfassendem Geltungsbereich.
Das gleichzeitig zwischen der Schweiz und Chile abgeschlossene 
bilaterale Landwirtschaftsabkommen gilt auf Grund des Zollvertrages 
auch für Liechtenstein.

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