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pafl: Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Sonderschulung

(ots)

Vaduz, 29. September (pafl) -

Die Regierung schlägt die
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Schulgesetz vor, nach 
welcher sich die Gemeinden an den Kosten der Sonderschulung von 
Kindern bis zum Eintritt in die Sekundarstufe I beteiligen sollen.
Bisher leisteten die Gemeinden an die separierte Sonderschulung 
keine Beiträge. Demgegenüber leisteten die Gemeinden bei 
integrierten Sonderschulungen dieselben Beiträge wie bei der 
Regelschulung, auch wenn zusätzliche Personalaufwendungen angefallen 
sind. Die Beteiligung der Gemeinden soll sich auf sämtliche 
laufenden Kosten der Sonderschulung, gleichgültig ob sie integriert 
in der Regelschule oder aber separiert innerhalb einer Sonderschule 
erfolgt, erstrecken. Zwischen integrierter und separierter 
Sonderschulung soll es keine ungleiche Kostenbeteiligung geben.
Zu den Sonderschulungskosten gehören auch die Kosten für zusätzlich 
notwendige pädagogisch-therapeutische Massnahmen. Die Beteiligung 
soll zu einem Satz von 50 Prozent der nach Abzug der Beiträge der 
Invalidenversicherung (Beiträge an das Schulgeld, an Unterkunft und 
Verpflegung sowie an die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen) 
verbleibenden Kosten erfolgen. Damit vermieden werden kann, dass in 
einem konkreten schwerwiegenden Fall eine einzelne Gemeinde 
finanziell überfordert wird, soll die Beteiligung der Gemeinden 
nicht bezogen auf den individuellen Fall, sondern pauschal nach 
Einwohnerzahl geschlüsselt erfolgen.

Kontakt:

Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li

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