pafl: Regierung verordnet die Aufhebung des Handelsembargos gegen den Irak
(ots)
Vaduz, 2. Juni (pafl) -
Die Regierung hat beschlossen, das Handelsembargo gegenüber dem Irak aufzuheben. Weiterhin verboten bleiben jedoch die Lieferung, der Verkauf und die Vermittlung von Rüstungsgütern in den Irak. Ebenso bleibt die Sperrung von Geldern der früheren irakischen Regierung und deren Unternehmen bestehen. Ausserdem werden die Ein- und Ausfuhr, der Handel, der Verkauf, der Vertrieb, die Vermittlung und der Erwerb von irakischen Kulturgütern verboten, welche seit der irakischen Invasion in Kuwait am 2. August 1990 illegal aus dem Irak exportiert wurden. Personen und Institutionen, welche solche irakischen Kulturgüter besitzen oder gesperrte Gelder verwalten, sind verpflichtet, diese der Regierung zu melden.
Mit der neuen Verordnung setzt die Regierung in Liechtenstein die Resolution 1483 um, mit welcher der UNO-Sicherheitsrat am 22. Mai 2003 das fast 13 Jahre dauernde umfassende Handelsembargo mit den Einschränkungen für die Rüstungsgüter, den Finanzbereich und die Kulturgüter aufhebt. Die Verordnung kann ab Montag, 2. Juni 2003, bei der Regierungskanzlei bezogen werden.